Luft- und Raumfahrttechnik

Bachelor of Science 

Regelstudienzeit: 6 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: IRS/ Universität Stuttgart]

Praktikantenamt des Studiengangs Luft- und Raumfahrttechnik

Die Prüfungsordnung im B.Sc. - Studiengang Luft- und Raumfahrttechnik schreibt ein Vorpraktikum (Grundpraktikum) und ein Fachpraktikum (Industriepraktikum) vor. Die Studierenden sollen sich eingehend mit industriellen Prozessen vertraut machen. Sie sollen Einblick in die organisatorische und soziologische Struktur von Industriebetrieben gewinnen.

Bitte beachten Sie, dass das Vorpraktikum (Grundpraktikum) im Regelfall vollständig vor Studienbeginn abzuleisten ist und nur im Ausnahmefall von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch gemacht werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch gerne telefonisch an das Praktikantenamt (siehe unten).

Aktuelles

Fristverlängerung Vorpraktikum für Studienbeginn WS 22/23:

Sollten Sie Ihr Vorpraktikum bis zum 30.09.2023 noch nicht vollständig ableisten können, stellen Sie bitte einen formlosen und entsprechend begründeten Antrag via E-Mail an den Prüfungsausschussvorsitzenden Professor Strohmayer mit der Bitte um eine weitere Fristverlängerung. Geben Sie dabei auch die Anzahl Ihrer bisher anerkannten bzw. noch offenen Wochen des Vorpraktikums sowie den aktuellen Bewerbungsstand mit Nachweisen mit an.

Rückmeldung WS 23/24 - Androhung der Exmatrikulation:

Entgegen der Ankündigung, dass bei Studierenden im 2. Semester bei einer Anerkennung des Vorpraktikums nach dem 15.08.2023 eine Exmatrikulation unvermeidbar ist, liegen dem Praktikantenamt Informationen vor, dass eine Anerkennung des Vorpraktikums in C@mpus  noch möglich ist, wenn die Unterlagen bis spätestens Donnerstag, 28.09.2023 dem Praktikantenamt via E-Mail zugesandt werden. Der Semesterbeitrag muss jedoch bis spätestens zum 15.08.2023 überwiesen sein! Sollten Sie bisher noch keinen Kontakt zum Praktikantenamt gehabt haben, geben Sie bitte außer dem Nachnamen, Vornamen und der Matrikelnummer auch Ihr Geburtsdatum, Geburtsort und eine Telefonnummer an, unter der Sie für eventuelle Rückfragen zu erreichen sind.

Vorpraktikum (Grundpraktikum)

Das im B.Sc. -Studiengang Luft- und Raumfahrttechnik an der Universität Stuttgart vorgesehene sechswöchige Vorpraktikum ist im Regelfall vollständig vor Studienbeginn zu absolvieren. In Ausnahmefällen können innerhalb der ersten beiden Semester Teile des Vorpraktikums nachgeholt werden.

Das Grundpraktikum muss mindestens 3 der in den Praktikumsrichtlinien aufgeführten 4 Bereiche mit einem zeitlichen Umfang von maximal 2 Wochen pro Bereich beinhalten.

Wichtige Informationen zum Studienstart

In diesem Abschnitt erklären wir allen Studienanfänger*innen, die notwendigen Schritte bezüglich Ihres Vorpraktikums. Wir haben uns für ein weitestgehend elektronisches Verfahren entschieden und sind für das Gelingen auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte lesen Sie die Anweisungen des für Sie zutreffenden Falls. Für alle vier Anwendungsfälle gilt:

Bitte schreiben Sie im Zeitraum 01.10.2023 bis spätestens 17.12.2023 eine  E-Mail an: praktikantenamt@ifb.uni-stuttgart.de mit den je nach Fall unterschiedlichen Betreffs und Inhalten.
Fall 1: Sie haben noch kein Vorpraktikum (0 Wochen)
Betreff der E-Mail
Vorpraktikum, 0 Wochen
Inhalt
  • Name
  • Vorname
  • Matrikelnummer
  • Studienbeginn (Bsp. WS 23/24)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • und dem Hinweis, dass Sie noch keine Praktikumswoche abgeleistet haben.

Sie haben damit eine Frist für den Nachweis des vollständigen Vorpraktikums bis zum Ende des zweiten Semesters (30.09.2024).

Bitte beachten Sie: Das Praktikum muss nun während des laufenden Studien- und Prüfungsbetriebs erfolgen, wofür kein spezielles Zeitfenster vorgesehen ist. Kümmern Sie sich zeitnah um einen Praktikumsplatz. Das Praktikantenamt führt keine Liste möglicher Firmen.


Fall 2: Sie haben bereits einige Wochen Vorpraktikum abgeleistet, jedoch noch nicht alle geforderten 6 Wochen.
Betreff der E-Mail
Vorpraktikum, X Wochen“, wobei X ihrer Praktikumswochenanzahl entspricht,
Inhalt
  • Name
  • Vorname
  • Matrikelnummer
  • Studienbeginn (Bsp. WS 23/24)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Nachweise über die bereits geleisteten Wochen (Praktikumsbescheinigung, Tagesberichte und Wochenberichte (min. 1 DIN A4 Seite je Praktikumswoche)) im .pdf-Format.

Sie erhalten dann nach Prüfung der Unterlagen eine Antwortemail mit der Nennung der anerkannten Praktikumswochen. Sie haben damit eine Frist zum vollständigen Nachweis des Vorpraktikums bis zum Ende des zweiten Semesters (30.09.2024).

Bitte beachten Sie: Die dann noch ausstehenden Praktikumswochen müssen nun während des laufenden Studien- und Prüfungsbetriebs erfolgen, wofür kein spezielles Zeitfenster vorgesehen ist. Kümmern Sie sich zeitnah um einen Praktikumsplatz. Das Praktikantenamt führt keine Liste möglicher Firmen.


Fall 3: Sie haben bereits das vollständige Praktikum absolviert.
Betreff der E-Mail
Vorpraktikum, Anerkennung
Inhalt
  • Name
  • Vorname
  • Matrikelnummer
  • Studienbeginn (Bsp. WS 23/24)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Nachweise über die geleisteten Wochen (Praktikumsbescheinigung, Tagesberichte und Wochenberichte (min. 1 DIN A4 Seite je Praktikumswoche)) im .pdf-Format.

Sie erhalten dann nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen eine Antwortemail und das bestandene Vorpraktikum wird direkt im C@MPUS verbucht. Sie erkennen dies daran, dass die Rückmeldesperre aufgehoben wird. Sollten Rückfragen bestehen, melden wir uns via E-Mail bei Ihnen.


Fall 4: Nichts davon trifft auf Sie zu?
Betreff der E-Mail
Vorpraktikum, Sonstiges
Inhalt
  • Name
  • Vorname
  • Matrikelnummer
  • Studienbeginn (Bsp. WS 23/24)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Telefonnummer für evtl. Rückfragen
  • Genaue Schilderung ihres Sachverhalts.

 

Fachpraktikum

Im B.Sc. -Studiengang Luft- und Raumfahrttechnik an der Universität Stuttgart ist ein Fachpraktikum mit einer Dauer von 12 Wochen im sechsten Semester zu absolvieren.

Zur Anerkennung ist außer der elektronischen Einreichung (.pdf) eines technischen Berichts und der Vorlage einer Bestätigung der Firma über Dauer und Thema des Fachpraktikums die ebenfalls elektronische Abgabe (.pdf) des 'Begleitbogen Fachpraktikum' verpflichtend.

Ansprechpersonen für Grund- und Fachpraktikum

Ansprechpersonen

Dr.-Ing. Jan Pfaff
Dipl.-Ing. Holger Ahlborn

Anschrift

Pfaffenwaldring 31
70569 Stuttgart
Zimmer 535 (5.Stock)

Telefon

+49 711 685-62404
+49 711 685-67554

Email

praktikantenamt@ifb.uni-stuttgart.de

FAQs

Wie aus der Prüfungsordnung und den Praktikumsrichtlinien des Studiengangs Luft- und Raumfahrttechnik der Universität Stuttgart hervorgeht, ist das sechswöchige Pflichtvorpraktikum im Regelfall vor dem Studium abzuleisten.

Wenn dieses aus zwingenden Gründen im Vorfeld nicht vollständig durchgeführt werden konnte, sagt die Prüfungsordnung, dass eine Studienbewerberin bzw. ein Studienbewerber mit der Auflage eingeschrieben werden kann, dass der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikum innerhalb von 2 Semestern zu erbringen ist, die Anerkennung des gesamten Vorpraktikums also bis spätestens zum Beginn des dritten Semesters erfolgen muss.

Nein, die Zeit kann in einzelne Wochen unterteilt werden, wichtig ist nur die Erfüllung der Bereiche nach der vorgegebenen Unterteilung. T

Aus den kurzen Tagesberichten soll die Tätigkeit an jedem einzelnen Tag ersichtlich sein. Desweiteren ist über jeden 2-Wochen-Abschnitt ein detaillierter Bericht zu verfassen. Als Richtwert kann eine DIN A4 Seite je Woche angenommen werden.

Der Bereich Urformtechnik kann z.B. in einer Gießerei, auf dem Gebiet des Kunststoffspritzgusses oder der Faserverbundwerkstoffe erledigt werden. 3D-Druckverfahren fallen nicht unter diesen Bereich.
Im Bereich Umformtechnik sind z.B. Biegeverfahren etc. anerkennbar.

Metallverarbeitende Betriebe mit beispielsweise Mechanikerauszubildenden eignen sich sehr gut als Praktikumsbetrieb für das Grundpraktikum.

Nein, oft muss dieses Vorpraktikum in zwei oder mehreren Betrieben abgeleistet werden, da z. B. eine Gießerei-Abteilung nicht in allen Betrieben vorhanden ist. Auch kann eine zeitliche Aufteilung sinnvoll sein, wenn nicht 6 Wochen Zeit am Stück zur Verfügung stehen.

Nein, der*die Praktikant*in beschafft sich seinen*ihren Ausbildungsplatz selbst. Im gewählten Betrieb muss die Durchführung der praktischen Tätigkeit nach den vorliegenden Richtlinien gewährleistet sein. Im Zweifelsfall muss die Eignung des Betriebs im Vorfeld mit dem Praktikantenamt abgeklärt werden.

Die zuständigen Arbeitsämter und Industrie- und Handelskammern (IHK) sind ggf. bei der Vorpraktikumsvermittlung behilflich. Das Praktikantenamt der Luft- und Raumfahrttechnik der Universität Stuttgart vermittelt keine Stellen. Es wird auch kein Verzeichnis von in Frage kommenden Firmen für das Grundpraktikum geführt.

Nein, die Zeit kann auch in sinnvolle Einzelabschnitte unterteilt werden.

Beim Fachpraktikum sind keine Tages- bzw. Wochenberichte erforderlich. Gefordert wird ein technischer Gesamtbericht über die im Praktikum bearbeiteten Projekte. Weiterhin ist der „Begleitbogen zum Fachpraktikum“ auszufüllen.

Das Fachpraktikum sollte möglichst in Betrieben der Luft- und Raumfahrttechnik durchgeführt werden. Zugelassen sind Firmen des In- und Auslandes. Auch das Fachpraktikum kann auf mehrere Betriebe aufgeteilt werden, wobei ein Ableisten vor dem vierten Semester wegen der fehlenden theoretischen Qualifikation nicht zulässig ist. In Handwerksbetrieben sind die Voraussetzungen der Richtlinien für das Fachpraktikum selten erfüllt, so dass dieser Teil des Praktikums dort nicht abgeleistet werden kann.

Ja, das Fachpraktikum muss im C@MPUS für den Prüfungszeitraum angemeldet werden, in dem die Anerkennung des Praktikums geplant ist. Sollte die Anerkennung erst im darauffolgenden Semster stattfinden, stellt dies kein Problem dar. Beim Fachpraktikum gibt es keine 'Verwaltungsfünf', die Anmeldung bleibt so lange bestehen, bis die Prüfungsleistung eingetragen wurde. 

Während der praktischen Ausbildung untersteht der*die Praktikant*in der jeweiligen Betriebsordnung. Es wird erwartet, dass er*sie sich durch Interesse, Hilfsbereitschaft und Disziplin den Kolleg*innen und Vorgesetzten gegenüber auszeichnet. Der*Die Praktikant*in hat selbst darauf zu achten, dass der Betrieb die vorgeschriebene Ausbildung ermöglicht. Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen Praktikant*in und Betrieb wird empfohlen, wobei die Einteilung der Ausbildungszeit von vornherein zu vereinbaren ist. Berufsschulpflicht besteht für den Praktikant*innen nicht. Am Werksunterricht oder an firmeninternen Kursen soll teilgenommen werden.

Es ist dem Ausbildungsbetrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften überlassen, ob und in welcher Höhe eine Vergütung geleistet wird.

Kontakt

Michael Reyle

Dr. rer. nat.

Akademischer Mitarbeiter, Studiengangmanager Luft- und Raumfahrttechnik

Dieses Bild zeigt Christian Koch

Christian Koch

Dr.-Ing.

Höhenprüfstandsleiter, stellv. Institutsleiter, Fachstudienberater

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