Literaturwissenschaft: Germanistik

Master of Arts 

Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium

Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.

Literaturwissenschaft: Germanistik – Master of Arts

Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 15.06.23
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 15. Juni 2023.

Prüfungsordnung 24.07.15
Alte Prüfungsordnung

Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der neuen Prüfungsordnung vom 24. Juli 2015.

Prüfungsordnung 15.09.09
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) 11.03.13

Informationen des Studiengangs

In den Modulen werden unbenotete Studienleistungen (USL) und Prüfungsleistungen (PL) erbracht. Zu diesen Prüfungen müssen Sie sich auf C@MPUS bzw. über das Prüfungsamt anmelden. Informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungsamtes über die Anmeldetermine während des Semesters (meist im November und im Mai).

Jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, muss im Prüfungsanmeldezeitraum auf C@MPUS angemeldet werden. Anmeldungen zu Zweitterminen (nach nichtbestandenem Ersttermin) erfolgen über ein vom Prüfungsamt bereitgestelltes Formular. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmanagerin.

Rücktritte von Prüfungen sind bis eine Woche vor der Prüfung über C@MPUS möglich. Aus nicht selbst verschuldeten Gründen können Sie auch später noch von Prüfungen zurücktreten, dann aber nur mit Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden.

In allen Prüfungen (PL) werden pro Semester ein bzw. zwei Prüfungstermine angeboten. Bei der Prüfungsanmeldung für PLs in der Mediävistik (Hausarbeit/Klausuren) sowie bei Klausuren in der NDL und Linguistik entscheiden Sie, ob Sie sich zum Erst- oder Zweittermin anmelden. Bei Nichtbestehen müssen Sie innerhalb eines Jahres wiederholen. Bei Hausarbeiten in der NDL wird ab dem WiSe 2021/22 nur noch ein Prüfungstermin angeboten.

Die Masterarbeit wird gegen Ende des Studiums geschrieben, muss aber nicht die letzte Prüfung sein. Sie kann jederzeit angemeldet werden, wenn 60 ECTS in den Modulprüfungen verbucht sind (Achtung: ECTS werden erst verbucht, wenn alle Modulleistungen erbracht sind). Wir raten, die Masterarbeit im Zusammenhang mit dem Workshop im Modul Forschungspraxis zu schreiben. Dieser Workshop endet mit einer Tagung, bei der Sie Ihr eigenes Forschungsvorhaben, die Masterarbeit, vorstellen werden.

Wie gehen Sie vor: Überlegen Sie sich selbstständig ein Thema und sprechen Sie dieses mit einem*r Betreuer*in Ihrer Wahl ab (s. Prüfer*innenliste weiter unten). Besorgen Sie sich auf C@MPUS das Anmeldeformular. Wenn Sie mit dem*r Betreuer*in die Themenstellung besprochen haben, lassen Sie das Anmeldeformular von Ihrem*r Betreuer*in unterschreiben. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie nun 6 Monate Zeit. Wir erwarten ca. 60 Seiten Text. Geben Sie die Arbeit am Ende in dreifacher Ausführung und in einer digitalen Version im jeweiligen Sekretariat ab (nach PO 2023 reicht eine zweifache gedruckte Ausführung).

Nach Korrektur ihrer Masterarbeit folgt noch eine 30-minütige mündliche Prüfung, eine Art Verteidigung ihrer Masterarbeit. Hier präsentieren Sie zunächst ca. 10 Minuten lang ihre Thesen, um sie dann in einem Gespräch mit den beiden Prüfer*innen zu diskutieren. Die mündliche Prüfung ergibt 20 % der Masterarbeitsnote.

Bei diesen Prüfer*innen können Sie die Masterarbeit schreiben.

  • NDL: Andreas Bässler, Toni Bernhart, Annette Bühler-Dietrich, Kristin Eichhorn, Torsten Hoffmann, Barbara Potthast, Alexandra Tischel, Yvonne Zimmermann, Claus Zittel
  • Mediävistik: Manuel Braun, Stephanie Seidl

Für Studierende, die in Vollzeit studieren können, d.h. keine intensiven Hobbys betreiben, nicht nebenher arbeiten, keine Angehörigen pflegen oder durch eine chronische Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind, ist eine Regelstudienzeit von vier Semestern vorgesehen. Im Kombinationsstudiengang Master of Arts darf man ansonsten ohne Antrag bis zum Ende des achten Semesters studieren. Sollten Sie diese Frist aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Studiengangsmanagerin oder den Prüfungsausschussvorsitzenden.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er stellt sicher, dass Studien- und Prüfungsleistungen in den in der Prüfungsordnung festgelegten Zeiträumen erbracht bzw. abgelegt werden könnenund alle Studierende gleich behandelt werden. Deshalb können Sie sich bei Anliegen zu Fristverlängerungen für Abgabeleistungen, Prüfungsrücktritten, Anerkennungen oder Nachteilsausgleichen an den Prüfungsausschuss wenden, der Ihr Anliegen prüfen und Ihnen ggf. die entsprechende Bescheinigung ausstellen wird. 

Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r

Kontakt

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Yvonne Zimmermann

Dr.

Akademische Rätin, Studiengangsmanagerin & Mutterschutzbeauftragte

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