Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Elektrotechnik und Informationstechnik – Bachelor of Science
Prüfungsordnung | ||
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Prüfungsordnung | 22.06.16 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 20.07.18 | |
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 18.07.19 | |
Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 08.07.22 | |
Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 19.07.23 | |
Satzung zur Änderung des Moduls „Höhere Mathematik 1/2“ und des Moduls „Technische Thermodynamik I und II“ | 11.07.24 | |
Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 19.08.24 | |
Alte Prüfungsordnung | ||
Die genauen Übergangsbestimmungen finden Sie in der jeweils neueren Prüfungsordnung. | ||
Prüfungsordnung | 01.08.13 | |
Prüfungsordnung | 07.07.11 | |
Änderung der Prüfungsordnungen von Bachelorstudiengängen die am MINT-Kolleg Baden Württemberg beteiligt sind | 11.03.13 | |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 18.03.13 | |
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 | |
Prüfungsordnung Regelstudienzeit: 6 Semester |
05.08.08 |
Informationen des Studiengangs
Wiederholung von Prüfungen
Grundsätzliches:
- Maßgeblich ist § 20 der Prüfungsordnung.
- Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich nicht wiederholt werden.
- Wiederholungsprüfungen müssen eigenständig angemeldet werden. (Es erfolgt keine automatische Anmeldung)
- Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von zwei Semestern abzulegen; andernfalls gelten sie als nicht bestanden. (Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, kann der Prüfungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von dieser Regel genehmigen, siehe oben)
Wiederholungsmöglichkeiten:
- Die Orientierungsprüfung (Grundlagen der Elektrotechnik inkl. Grundlagenpraktikum) darf nur einmal wiederholt werden. Wird die Wiederholung einer Orientierungsprüfung nicht bestanden, dann darf diese mündlich fortgesetzt werden.
- Die Bachelor-Arbeit darf nur einmal wiederholt werden.
- Zwei beliebige Prüfungen (außer den Orientierungsprüfungen und der Bachelor-Arbeit) dürfen ein zweites Mal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholung dieser Prüfungen nicht bestanden, dann darf diese mündlich fortgesetzt werden.
- Alle übrigen Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden. Eine mündliche Fortsetzung dieser Wiederholungsprüfungen ist nicht zulässig.
Freischussregelung:
- Maßgeblich ist § 28 der Prüfungsordnung.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freischussregelung ist der Erwerb von 100 LP bis zum Beginn des
fünften Fachsemesters. (Genaueres und Ausnahmen siehe § 28, Abs. (1), (3) und (5)). - In diesem Fall kann eine weitere nicht bestandene Prüfungsleistung für "nicht unternommen" erklärt werden (Antrag beim Prüfungsamt.) Dies gilt nur, wenn diese nicht bestandene Prüfungsleistung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurde.
- Außerdem können in diesem Fall bestandene Prüfungsleistungen in maximal zwei Modulen zur Notenverbesserung wiederholt werden. (Antrag beim Prüfungsamt.) Die Wiederholung muss spätestens am übernächsten Prüfungstermin unternommen werden. Auch dies gilt nur, wenn die betreffende Prüfungsleistung innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt wurde.
Verlust des Prüfungsanspruches:
- Wird eine Wiederholungsprüfung, bei der die Zahl an zulässigen Wiederholungen ausgeschöpft ist, oder eine mündliche Fortsetzung einer Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann ist der Prüfungsanspruch im Bachelor-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik verloren.
Kontakt
Studienbüro Elektrotechnik und Informationstechnik
- Weitere Informationen
- E-Mail schreiben
- Für allgemeine Anfragen rund um die Studiengänge des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik.
