Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Deutsch – Master of Education – Lehramt – Erweiterungs-Master
Prüfungsordnung | |||
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Bitte beachten Sie die Übergangsbestimmungen in der jeweils neuesten Änderungssatzung. | |||
Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) | 11.08.17 | ||
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) | 27.07.20 | ||
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Allgemeiner Teil) | 01.03.24 | ||
Prüfungsordnung (Besonderer Teil) | 11.08.17 | ||
Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Besonderer Teil) | 19.07.23 |
Informationen des Studiengangs
In den Modulen werden unbenotete Studienleistungen (USL), benotete Studienleistungen (BSL) und Prüfungsleistungen (PL) erbracht. Zu diesen Prüfungen müssen Sie sich auf C@MPUS bzw. über das Prüfungsamt anmelden. Informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungsamtes über Anmelde- und Rücktrittfristen sowie in der Prüfungsordnung über die Rücktritts- und Wiederholungsmöglichkeiten Ihres jeweiligen Studiengangs.
Jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, muss im Prüfungsanmeldezeitraum auf C@MPUS angemeldet werden. Anmeldungen zur Zweitterminen (nach nichtbestandenem Ersttermin) erfolgen über ein vom Prüfungsamt bereitgestelltes Formular. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmanagerin.
In allen Prüfungen (PL) werden pro Semester ein bzw. zwei Prüfungstermine angeboten. Bei der Prüfungsanmeldung für PLs in der Mediävistik (Hausarbeit/Klausuren) sowie bei Klausuren in der NDL und Linguistik entscheiden Sie, ob Sie sich zum Erst- oder Zweittermin anmelden. Bei Nichtbestehen müssen Sie innerhalb eines Jahres wiederholen. Bei Hausarbeiten in der NDL wird nur ein Prüfungstermin angeboten.
Die Masterarbeit wird gegen Ende des Studiums geschrieben, muss aber nicht die letzte Prüfung sein. Sie kann jederzeit angemeldet werden, wenn Sie im Erweiterungs-Master 60 ECTS erbracht haben.
Wie gehen Sie vor: Überlegen Sie sich selbsständig ein Thema und sprechen Sie dieses mit einem*r Betreuer*in Ihrer Wahl ab (s. Prüfer*innenliste weiter unten). Besorgen Sie sich auf C@MPUS das Anmeldeformular. Wenn Sie sich auf ein Thema geeinigt haben, lassen Sie das Anmeldeformular von Ihrem*r Prüfer*in unterschreiben. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie nun sechs Monate Zeit. Wir erwarten ca. 50 Seiten Text. Geben Sie die Arbeit am Ende in zweifacher Ausführung und in einer digitalen Version im jeweiligen Sekretariat ab.
Bei diesen Prüfern können Sie die Masterarbeit schreiben.
- NDL: Andreas Bässler, Toni Bernhart, Annette Bühler-Dietrich, Kristin Eichhorn, Torsten Hoffmann, Barbara Potthast, Sandra Richter, Alexandra Tischel, Yvonne Zimmermann, Claus Zittel
- Mediävistik: Manuel Braun, Stephanie Seidl
- Linguistik: Ellen Brandner, Daniel Hole, Jürgen Pafel
- Studierendenpreise für die beste Masterarbeit
Für die jeweils beste Abschlussarbeit in einem Studiengang loben die Abteilungen der Neueren deutschen Literatur I und II sowie der Mediävistik jeweils drei Preise aus. Nachdem ein Gremium in allen drei Bereichen den besten Studierenden ermittelt hat, finden Anfang Februar des Folgejahrs anlässlich der Mastertagung die Preisverleihungen statt. Die Studierenden erhalten – neben der Ehre, der/die Beste Ihres Jahrgangs zu sein – einen Geldbetrag.
Für Studierende, die in Vollzeit studieren können, d.h. keine intensiven Hobbys betreiben, nicht nebenher arbeiten, keine Angehörigen pflegen oder durch eine chronische Krankheit oder Behinderung eingeschränkt sind, ist eine Regelstudienzeit von vier Semestern vorgesehen. Im Studiengang Master of Education darf man ansonsten ohne Antrag bis zum Ende des zehnten Semesters studieren. Sollten Sie diese Frist aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmanagerin oder den Prüfungsausschussvorsitzenden.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er stellt sicher, dass Studien- und Prüfungsleistungen in den in der Prüfungsordnung festgelegten Zeiträumen erbracht bzw. abgelegt werden können und alle Studierende gleich behandelt werden. Deshalb können Sie sich bei Anliegen zu Fristverlängerungen für Abgabeleistungen, Prüfungsrücktritten, Anerkennungen oder Nachteilsausgleichen an den Prüfungsausschuss wenden, der Ihr Anliegen prüfen und Ihnen ggf. die entsprechende Bescheinigung ausstellen wird.
Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
- Prof. Dr. Torsten Hoffmann (Vorsitzender)
Wenden Sie sich an Torsten Hoffmann bei Fristverlängerungen, Rücktritten außerhalb der Frist und Nachteilsausgleichen. - Dr. Yvonne Zimmermann (Mitarbeiterin)
Wenden Sie sich an Yvonne Zimmermann bei Anerkennungen und Umbuchungen von Prüfungsleistungen, Bescheinigungen über den Nachweis von Fremdsprachen und die Genehmigung eines Praktikums.
Kontakt
Yvonne Zimmermann
Dr.Akademische Rätin, Studiengangsmanagerin & Mutterschutzbeauftragte