Die Prüfungsordnung: Grundlage für mein Studium
Die Prüfungsordnungen beinhalten alle rechtlichen Regelungen zu den Prüfungen und eine Übersicht über die zu belegenden Module.Deutsch – Staatsexamen – Lehramt
Prüfungsordnung der Universität Stuttgart | |||
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Prüfungsordnung für die Akademische Zwischenprüfung und die Modulprüfungen | 25.10.11 | ||
Satzung über die Änderung der Prüfungsordnungen zur Anpassung an die Lissabon-Konvention (§ 36a LHG) | 11.03.13 | ||
Prüfungsordnung für die Akademische Zwischenprüfung und die Modulprüfungen | 25.10.11 | ||
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung | 16.04.13 | ||
Gymnasiallehrerprüfungsordnung (GymPO I) | |||
Die Gymnasiallehrerprüfungsordnung regelt die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I). Kontaktstelle für die erste Staatsprüfung ist das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA). | |||
Gymnasiallehrerprüfungsordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I) |
Informationen des Studiengangs
In den Modulen werden unbenotete Studienleistungen (USL), lehrveranstaltungsbleitende Prüfungen (LBP) und Prüfungsleistungen (PL) erbracht. Zu diesen Prüfungen müssen Sie sich auf C@MPUS bzw. über das Prüfungsamt anmelden. Informieren Sie sich auf der Homepage des Prüfungsamtes über Anmelde- und Rücktrittfristen sowie in der Prüfungsordnung über die Rücktritts- und Wiederholungsmöglichkeiten Ihres jeweiligen Studiengangs.
Jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, muss im Prüfungsanmeldezeitraum auf C@MPUS angemeldet werden. Anmeldungen zur Zweitterminen (nach nichtbestandenem Ersttermin) erfolgen über ein vom Prüfungsamt bereitgestelltes Formular. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangsmanagerin.
In alle Prüfungen (PL/BSL) werden pro Semester zwei Prüfungstermine angeboten. Bei der Prüfungsanmeldung entscheiden Sie, ob Sie sich zum Erst- oder Zweittermin anmelden. Bei Nichtbestehen müssen Sie innerhalb eines Jahres wiederholen.
Am Ende des zweiten Semesters der grundständigen Studiengänge soll mit der Orientierungsprüfung die Studienentscheidung überprüft werden, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Die Fachbereiche legen dazu Module fest, die Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgelegt haben müssen. Spätestens bis zum Ende des 3. Semesters müssen folgende Nachweise erbracht sein:
- Deutsch HF: Bestehen des Moduls Einführung in die Literaturwissenschaft (27820)
- Deutsch als wissenschaftliches HF zu Kunst/Musik: Bestehen des Moduls Einführung in die Literaturwissenschaft (27820)
Im Hauptfach Deutsch muss ähnlich wie bei der Orientierungsprüfung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Bestehen einiger Module nachgewiesen werden. Die Module für die Zwischenprüfung müssen spätestens bis zum Ende des sechsten Fachsemesters bestanden sein:
- Einführung in die Literaturwissenschaft (27820)
- Einführung in die Mediävistik (19910)
- Enführung in die Linguistik (19920)
- Literatur im kulturgeschichtlichen Kontext (27830)
- Nachweis über die Kenntnis zweier Fremdsprachen
Die Staatsexamensprüfung wird vom Landeslehrerprüfungsamt organisiert. Auf der Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Anmeldeformulare zum Download. Haben Sie sich zum Staatsexamen angemeldet, müssen Sie sich im Fach Deutsch Prüfer suchen. Folgende Prüfer stehen zur Wahl:
- NDL: Andreas Bässler, Toni Bernhart, Annette Bühler-Dietrich, Kristin Eichhorn, Torsten Hoffmann, Barbara Potthast, Sandra Richter, Alexandra Tischel, Claus Zittel
- Mediävistik: Manuel Braun, Stephanie Seidl (tragen Sie sich im Sekretariat der Mediävistik bitte in die Liste ein)
- Linguistik: Ellen Brandner, Daniel Hole, Jürgen Pafel
Die Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten im Hauptfach und 45 Minuten im Beifach. Sie wird auf die studierten Fachbereiche aufgeteilt.
Im Hauptfach Deutsch wählen Sie in Abstimmung mit Ihren Prüfern drei Prüfungsthemen (à 15 Minuten), darüber hinaus wird Grundlagenwissen aus den drei Teilgebieten des Faches abgefragt.
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20 Minuten der Prüfung entfallen auf die Linguistik. Ihr Prüfungsthema aus dem Bereich Sprachwissenschaft (Sprachgeschichte oder Sprache als System oder Sprache als Mittel der Kommunikation) wird ca. 15 min. geprüft. Hinzu kommen Fragen zu Grundlagenwissen der Linguistik. Informationen zur Vorbereitung des Grundlagenwissens finden Sie unten zum Download.
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40 Minuten der Prüfung entfallen auf die Literaturwissenschaft. Wählen Sie ein Thema aus dem Bereich Literatur nach 1850 (NDL) und eines aus dem Bereich Literatur vor 1850 (NDL oder Mediävistik). Bei den beiden Schwerpunktthemen zur Literatur darf nicht zweimal dasselbe Themenfeld (Gattung/Epoche/Autor) gewählt werden. 10 Minuten entfallen auf das Grundlagenwissen, das je nachdem, welches Fachgebiet Sie beim zweiten Prüfungsthema gewählt haben, von einem Prüfer des jeweils anderen Fachgebiets geprüft wird. Informationen zur Vorbereitung finden Sie unten zum Download.
Im Beifach Deutsch wählen Sie in Abstimmung mit Ihren Prüfern ein Thema aus der Linguistik und ein Thema aus der Literatur ab dem 18. Jahrhundert (à 15 Minuten), je Fachbereich wird 5 Minuten Grundlagenwissen geprüft. Zur Vorbereitung des Grundlagenswissens gelten dieselben Regelungen wie im Hauptfach.
Die Wissenschaftliche Arbeit wird gegen Ende des Studiums geschrieben, muss aber nicht die letzte Prüfung sein. Sie kann jederzeit angemeldet werden, wenn Sie die Zwischenprüfung erbracht haben. Spätestens kurz vor dem Staatsexamen muss sie angemeldet sein (die Termine finden Sie auf der Seite des LLPA).
Wie gehen Sie vor: Überlegen Sie sich selbsständig ein Thema und sprechen Sie dieses mit einem Prüfer Ihrer Wahl ab (s. Prüferliste weiter unten). Besorgen Sie sich beim LLPA das Anmeldeformular. Wenn Sie sich auf ein Thema geeinigt haben, lassen Sie das Anmeldeformular vom Prüfer unterschreiben. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie nun vier Monate Zeit. Wir erwarten ca. 60 Seiten Text. Geben Sie die Arbeit am Ende in dreifacher Ausführung und in einer digitalen Version im jeweiligen Sekretariat ab.
Bei diesen Prüfern können Sie die BA-Arbeit schreiben.
- NDL: Andreas Bässler, Toni Bernhart, Annette Bühler-Dietrich, Kristin Eichhorn, Torsten Hoffmann, Marcel Lepper, Barbara Potthast, Alexandra Tischel, Claus Zittel
- Mediävistik: Manuel Braun, Stephanie Seidl
- Linguistik: Ellen Brandner, Daniel Hole, Jürgen Pafel
- Studierendenpreise für die beste Wissenschaftliche Arbeit
Für die jeweils beste Abschlussarbeit in einem Studiengang loben die Abteilungen der Neueren deutschen Literatur I und II sowie der Mediävistik jeweils drei Preise aus. Nachdem ein Gremium in allen drei Bereichen den besten Studierenden ermittelt hat, finden Anfang Februar des Folgejahrs anlässlich der Mastertagung die Preisverleihungen statt. Die Studierenden erhalten – neben der Ehre, der/die Beste Ihres Jahrgangs zu sein – einen Geldbetrag.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er stellt sicher, dass Studien- und Prüfungsleistungen in den in der Prüfungsordnung festgelegten Zeiträumen erbracht bzw. abgelegt werden können und alle Studierende gleich behandelt werden. Deshalb können Sie sich bei Anliegen zu Fristverlängerungen für Abgabeleistungen, Prüfungsrücktritten, Anerkennungen oder Nachteilsausgleichen an den Prüfungsausschuss wenden, der Ihr Anliegen prüfen und Ihnen ggf. die entsprechende Bescheinigung ausstellen wird.
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Prüfungsausschuss-Vorsitzende/r
- Prof. Dr. Torsten Hoffmann (Vorsitzender)
Wenden Sie sich an Torsten Hoffmann bei Fristverlängerungen, Rücktritten außerhalb der Frist und Nachteilsausgleichen. - Dr. Yvonne Zimmermann (Mitarbeiterin)
Wenden Sie sich an Yvonne Zimmermann bei Anerkennungen und Umbuchungen von Prüfungsleistungen, Bescheinigungen über den Nachweis von Fremdsprachen und die Genehmigung eines Praktikums.
Kontakt
Yvonne Zimmermann
Dr.Akademische Rätin, Studiengangsmanagerin & Mutterschutzbeauftragte