Erasmus+

Im Rahmen der Austauschprogramme der Universität Stuttgart haben Sie die Möglichkeit für ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer Erasmus-Partnerhochschule in oder außerhalb Europas zu studieren oder ein Praktikum innerhalb Europas zu absolvieren.

Internationale Studierende

Wir freuen uns über Bewerbungen von Erasmus-Studierenden aus dem Ausland!

Personalmobilität

Auch Beschäftigte der Universität Stuttgart können mit Erasmus+ ins Ausland: Erasmus+ Personalmobilität

Das Erasmus+ Programm

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, interkulturellem Austausch und persönlichem Wachstum innerhalb Europas. Die Programmgeneration 2021 – 2027 wurde mit einem Budget in Höhe von rund 26 Milliarden EUR ausgestattet.

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität zwischen den europäischen Programmländern (Erasmus+ Europa) und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt (Erasmus+ Weltweit) gestärkt.

Das damit größte Austauschprogramm der Universität fördert für Studierende (Bachelor, Master und PhD) neben Semester- oder Jahresaufenthalten an Partnerhochschulen, auch Auslandspraktika und Blended Learning Formate (Kurzzeitmobilität mit virtueller Komponente).

Neben der Förderung von Mobilitäten beinhaltet das Erasmus+ Programm auch Förderlinien für Kooperationsprojekte.

 

Erasmus+ an deutschen Hochschulen

Dauer: 02:15 | © DAAD | Quelle: YouTube

Das Erasmus+ Programm fördert die Mobilität von Einzelpersonen (Studierenden- und Personalmobilität) innerhalb Europas und weltweit:

Erasmus+ Europa – Mobilität mit Programmländern

Erasmus+ Weltweit – Mobilität mit Partnerländern

  • Möglichkeit eines Studienaufenthalts an einer Erasmus-Partnerhochschule 
  • Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) stehen Studierenden max. 12 Monate (= 360 Tage) Förderung zur Verfügung.
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule.
  • Finanzielle Unterstützung in Form der Erasmus-Förderung.
  • Ab 2022 zusätzliche finanzielle Unterstützung für:
    • nachhaltiges Reisen (green travel)
    • benachteiligte Gruppen (fewer opportunities)
  • Anerkennung von Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht werden, in vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschuss, betreuenden Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren, sowie Dozentinnen und Dozenten. Ausführliche Informationen zum Thema Anerkennung erhalten Sie in unseren FAQs
  • Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt durch die Universität Stuttgart und die Gasthochschule.
  • Betreuung durch die Partnerhochschule bezüglich Unterkunft und kulturellem Angebot.
  • Sie sind während des geplanten Auslandsaufenthalts an der Universität Stuttgart immatrikuliert.
  • Sie sind zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes mindestens im 3. Fachsemester Bachelor oder im 1. Fachsemester Master regulär eingeschrieben.
  • Das geplante Auslandsstudium dauert min. 2 Monate (= 60 Tage) und max. 12 Monate (= 360 Tage).
  • Der geplante Auslandsaufenthalt ist integrierbarer Teil des Studiengangs, d.h. die Möglichkeit auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sind gegeben, aber nicht Pflicht.
  • Förderungen: Sie nehmen nicht gleichzeitig Zuschüsse aus einem anderen EU- und/oder DAAD-Programm (z.B. DAAD-Jahresstipendium, PROMOS etc.) für Ihren Auslandsaufenthalt in Anspruch. Die Förderung des Auslandsaufenthalts durch Auslands-BAföG und z.B. als Stipendiatin oder Stipendiat eines der deutschen Begabtenförderungswerke ist mit der Erasmus+ Förderung kombinierbar.
  • Sprachkenntnisse: Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse um an den Lehrveranstaltungen  der Gasthochschule teilnehmen zu können. Ein Sprachniveau der Unterrichtssprache von mind. B2 für Englisch und B1 für alle weiteren Fremdsprachen wird von der EU dringend empfohlen. Jede Gasthochschule hat ihre eigenen Sprachanforderungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung zu erhalten.

Ein Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration sind die Soziale Teilhabe und die Chancengleichheit. Eine Teilnahme am Programm soll somit für alle Personen attraktiver werden, die bislang aus sozio-ökonomischen Gründen auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet oder nur selten genutzt haben. Das Ziel ist es alle Diversity-Dimensionen innerhalb des Programms abzubilden, besser zu erreichen und zu fördern.

Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen und Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.

Im Rahmen einer Erasmus+ Mobilität wird daher ab dem Studienjahr 22/23 ein Social top-up in Höhe von 250,- EUR/Monat zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung an folgende Teilnehmende ausgezahlt:

  • Studierende, die mit Kind(ern) ihren Auslandsaufenthalt durchführen
  • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 bzw. mit einer nachweisbaren Behinderung die zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes führt
  • Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Erwerbstätige Studierende

Es kann jeweils nur ein Kriterium für die Auszahlung des „social top-up“ geltend gemacht werden.

Ausführliche Infoblätter, die detailliert erläutern welche Kriterien erfüllt sein müssen, um das „social top-up“ zu erhalten und welche Nachweise benötigt werden, finden Sie nach Ihrer offiziellen Nominierung in unserer Mobilitätsplattform Mobility-Online.

Teilnehmende mit einem GdB ab 20, mit einer auf andere Art nachweisbaren Behinderung sowie mit chronischen Erkrankungen sind alternativ zum Social top-up berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen. Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR pro Semester) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung ausgezahlt.

Wenn Sie zu einer der hier genannten Zielgruppen gehören, zögern Sie nicht und setzen sich bitte direkt mit unserer Erasmus+ Hochschulkoordination in Kontakt.

Nähere Informationen zur Erasmus+ Sonderförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD.

Das Erasmus+ Programm möchte in der laufenden Programmgeneration deutlich „grüner“ werden.

Ziel ist es, die Teilnehmenden nicht nur für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz zu sensibilisieren, sondern auch für den ökologischen Fußabdruck, der durch die Auslandsmobilität erzeugt wird.

Um Studierende zu ermutigen, eine ressourcenschonende Reisemethode für Ihren Auslandsaufenthalt zu wählen, gewährt das Erasmus+ Programm ab 2022 ein Green top-up für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50,- EUR zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung.

Voraussetzung ist dabei, dass Teilnehmende an Ihr Austauschziel (und/oder zurück aus dem Gastland) mit Zug, Fahrrad, Fernbus, Fahrgemeinschaft oder zu Fuß reisen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Förderdauer Ihrer Mobilität um bis zu vier Tage zu verlängern und damit der zeitintensiveren An- bzw. Rückreise Rechnung zu tragen.

Der Nachweis über das gewählte Transportmittel erfolgt über eine formlose „ehrenwörtliche Erklärung“, die nach Rückkehr aus dem Ausland mit Originalunterschrift im Dezernat Internationales eingereicht werden muss.

Nähere Informationen zu Erasmus+ Green erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD.

Tipps zu alternativen Reisemöglichkeiten finden Sie auf unserem Flyer „Going abroad by train“.

Interessiert an Nachhaltigkeitsprojekten an der Uni Stuttgart?

Bei Interesse an einem Studium oder Praktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms sollten Studierende zunächst mit der Auslandsstudienberatung des Dezernats Internationales im Internationalen Zentrum (IZ) der Universität Stuttgart Kontakt aufnehmen. Dort werden die wichtigsten Informationen im Rahmen der Gruppenberatung Europa vermittelt. Im Dezernat Internationales stehen Ihnen bei Fragen zur Programmlinie Erasmus+ Europa die Programm Koordination Erasmus+ Europa und für die Programmlinie Erasmus+ Weltweit Britta Goertz zur Verfügung.

Die fachliche und organisatorische Beratung sowie die Bewerbung für einen Platz im Erasmus+ Programm läuft über die Erasmus-Fachkoordination der Fachbereiche. Sie informieren auch über Schwerpunkte der einzelnen Partnerhochschulen, Voraussetzungen für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen des Fachbereichs, Bewerbungsmodalitäten und -fristen sowie die Auswahlkriterien.

Das Erasmus+ Programm beinhaltet keinen Versicherungsschutz. Weder die Europäische Kommission noch die Universität Stuttgart haftet für Schäden, Krankheiten und Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstehen. Studierende und Personal müssen selbst für die Dauer eines Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihren Versicherungen.

Empfehlenswert sind:

  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport
  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz (tritt nach der Erstversorgung durch die Krankenversicherung ein, z.B. bei Folgeschäden, die aus einem Unfall entstehen)
  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkasse:

  • Schutz: Über EHIC nur dann, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Heimat- und dem Gastland besteht
  • Krankenhäuser und Ärzte: in der Regel nur 'Vertrags-'Krankenhäuser; evtl. keine freie Arztwahl
  • Übernahme der Behandlungskosten: Nur bis zum in Deutschland üblichen Satz; Differenz muss aus eigenen Mitteln ausgeglichen werden
  • Rücktransport in der Regel nicht inbegriffen

Zusätzlicher privater Auslandsschutz sollte beinhalten:

  • Schutz: In allen Ländern gewährleistet
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Vollständige Übernahme der anfallenden Behandlungskosten
  • Rücktransport

Es bestehen folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über das Formular E128 bzw. der europäischen Versicherungskarte (EHIC - European Health Insurance Card) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt sollten Sie sich bei Ihrer Kasse informieren, inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und dann können Sie das notwendige Versicherungsformular bzw. Karte beantragen. Der DAAD weist darauf hin, dass mit Einführung der europäischen Versicherungskarte (EHIC) oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine private Auslandskrankenzusatzversicherung.
  • Private Krankenkassen haben in der Regel keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland.
  • Partnerhochschulen bieten teils studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können bzw. müssen
  • Studierende haben u.a. die Möglichkeit in die Gruppenversicherung des DAAD für Kranken-, Unfall- und Privat-Haftpflichtversicherung aufgenommen zu werden.
Unfallversicherung

Der Unterscheid zur Krankenversicherung besteht darin, dass die Krankenversicherung zwar bei Unfällen greift (z.B. Beinbruch), nicht jedoch für die dadurch entstehenden Folgeschäden aufkommt (z.B. Reha-Maßnahmen). Die Unfallversicherung tritt somit nach der Erstversorgung durch die Krankenversicherung ein. Wichtig: Eine Unfallversicherung ist nie in der gesetzlichen Krankenkasse integriert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten nur für Unfälle auf dem Arbeitsweg und bei der Arbeit; gültig nur in Deutschland. Eine private Unfallversicherung sollte Schutz sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit weltweit gewährleisten. Erkundigen Sie sich beim Anbieter.

Bei massiven Beschwerden und grundsätzlicher Kritik am Erasmus+ Programm können Sie sich vertrauensvoll an folgende Personen wenden:

Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben und beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen:

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Studierendencharta geregelt.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Nationalagentur DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD):
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 800 2014 020
Fax: +49 228 882-555
E-Mail

Kontakt

Dieses Bild zeigt Britta Goertz

Britta Goertz

 

Hochschulkoordinatorin Erasmus+, Programmkoordinatorin Europa

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