Aufgabe der auf Fakultätsebene gewählten Studiendekanin bzw. des Studiendekans ist es, innerhalb der Fakultät auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Studienplänen und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Studierende haben das Recht, den zuständigen Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. Die Studiendekanin oder der Studiendekan ist auch Ansprechperson für Studierende bei Problemen in der Studien- und Prüfungsorganisation.