Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist bei der Einschreibung sowie für jedes Semester fällig.
Studiengebühr
Die baden-württembergischen Hochschulen erheben für das Land seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium.
Erstattung von Beiträgen und Gebühren
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können bereits bezahlte Verwaltungskostenbeiträge, Studierendenwerksbeiträge, Studierendenschaftsbeiträge und Studiengebühren erstattet werden.
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