Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist bei der Einschreibung sowie für jedes Semester fällig.
Studiengebühr
Die baden-württembergischen Hochschulen erheben für das Land seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium.
Erstattung von Beiträgen und Gebühren
Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können bereits bezahlte Verwaltungskostenbeiträge, Studierendenwerksbeiträge, Studierendenschaftsbeiträge und Studiengebühren erstattet werden.
Kontakt für Fragen zu Studienbeiträgen und -gebühren
Studienbeiträge/-gebühren
- Weitere Informationen
- Ihre Ansprechpersonen für alle Fragen zum Semesterbeitrag und zu den Studiengebühren (z.B. Fälligkeit, Bezahlung, (Um)Buchung, Ausnahme, Befreiung, Erlass, Erstattung)