Wenn ein Studiengang eine neue Prüfungsordnung verabschiedet, steht es auch bereits eingeschriebenen Studierenden offen, in diese neue Ordnung zu wechseln. Wichtig ist hierbei der Paragraf "Inkrafttreten und Übergangsbestimmung" in der jeweils neuen Prüfungsordnung. In diesem Paragraf wird der Zeitraum geregelt, bis zu dem Sie einen Antrag stellen können.
Ein "Rückwechsel" in die bisherige Prüfungsordnung ist nicht möglich, daher ist es sinnvoll, sich vor dem Wechsel vom Prüfungsausschuss, der Fachstudienberatung und/oder den Mitarbeiter*innen im Studierendenservice und Prüfungsamt beraten zu lassen.
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Studierendenservice und Prüfungsamt
Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart
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