Sollten Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, die Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen wollen, müssen Sie sich exmatrikulieren. Darüber hinaus kann Sie die Universität „von Amts wegen“ exmatrikulieren, z.B. wenn Sie die Gebühren nicht (rechtzeitig) bezahlt haben.
ExmatrikulationKontakt
Studierendenservice und Prüfungsamt
Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart
- Weitere Informationen
- Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen in unsere Sprechstunde (Präsenz und Online).