Sollten Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, die Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen wollen, müssen Sie sich exmatrikulieren. Darüber hinaus kann Sie die Universität „von Amts wegen“ exmatrikulieren, z.B. wenn Sie die Gebühren nicht (rechtzeitig) bezahlt haben.
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Studiensekretariat für Deutsche und Bildungsinländer* innen
