Erste Schritte in Stuttgart

Sie wollen Zeit und Geld sparen und einen perfekten Start in Stuttgart haben? Dann lesen Sie bitte die folgenden Punkte unserer Welcome Checkliste genau durch, sobald Sie in Stuttgart eintreffen.

Welcome Guide & Welcome Checklist

Eine ausführlichere Information der ersten Schritte finden Sie in unserer Welcome Checklist, die Sie entweder im Dezernat Internationales im IZ erhalten oder auf dieser Seite herunterladen können.

Download: Welcome Guide

Wohnen

Studierendenwohnheim

Haben Sie sich um einen Platz in einem Wohnheim beworben und vom Studierendenwerk Stuttgart oder VSSW ein Angebot für ein Zimmer erhalten? Und haben Sie vor Ihrer Abreise die Kaution für Ihr Zimmer überwiesen?

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte bei Ihrer Ankunft an den Hausmeister Ihres Studierendenwohnheims, um den Schlüssel für Ihr Zimmer zu erhalten. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Mietvertrag, den Sie per E-Mail erhalten haben
  • Reisepass oder Personalausweis

Der Hausmeister wird Sie darum bitten, ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren auszufüllen und zu unterzeichnen. Damit autorisieren Sie die automatische monatliche Abbuchung der Miete von Ihrem Bankkonto (falls der Einzug in ein Wohnheim des VSSW erfolgt, haben Sie dies eventuell bereits veranlasst. .

Wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Zimmerschlüssel für Sie beim Hausmeister abzuholen, so muss diese Person eine Vollmacht, eine Kopie des unterschriebenen Mietvertrages sowie einen gültigen Reisepass mitbringen.

Bitte beachten Sie:

  • Sie können Ihre Unterkunft nur während der Sprechzeiten des Hausmeisters beziehen. Diese finden Sie im Welcome Guide oder auf der Webseite des Studierendenwerks Stuttgart.
  • Am ersten Werktag des Monats bieten die Hausmeister am Campus Vaihingen verlängerte Sprechzeiten an. Die genauen Zeiten finden Sie in Ihrem Einzugsschreiben, das Sie per E-Mail erhalten haben.

Private Unterkunft

Wenn Sie in eine privaten Unterkunft gefunden haben, regeln Sie bitte alle Formalitäten mit Ihrer zuständigen Vermieterin oder Ihrem zuständigen Vermieter. 

Wohnungssuche

Falls Sie noch keine Unterkunft in Stuttgart gefunden haben, haben wir einige Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt: Informationen zur Suche auf dem privaten Wohnungsmarkt

Formalitäten

Alle Vollstudierenden in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine studentische Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Programmstudierende aus Nicht-EU-Ländern. Alle Studierende aus EU-Staaten, die im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, sind von dieser Regelung ausgenommen, solange sie nicht in Deutschland arbeiten.

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausdrücklich. Sie deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen zufügen oder am Eigentum anderer Personen verursachen. Darunter fallen beispielsweise Schäden an Ihrer Mietwohnung, an einem Labor, Ihrem Institut und eventuell sogar der Verlust von Schlüsseln. Eine Haftpflichtversicherung kostet je nach Familienstand für gewöhnlich zwischen EUR 30 und EUR 80 pro Jahr. Um weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation in Stuttgart zu erhalten, besuchen Sie unsere Webseite zu Versicherungen.

Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft  in Deutschland im Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes anmelden. Sie erhalten nach der Anmeldung eine Meldebestätigung, die Sie für das Eröffnen eines Bankkontos benötigen. In Stuttgart können Sie zur Anmeldung in eines der zahlreichen Bürgerbüros, die über die Stadt verteilt sind, gehen.

Bitte legen Sie dort folgende Dokumente vor:

  • Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis
  • Ihre ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldung für das Bürgerbüro. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Dezernat Internationales oder in jedem Bürgerbüro.
  • Eine von Ihrer Vermieterin beziehungsweise Ihrem Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung, (= Nachweis, dass Sie Ihre Unterkunft ordnungsgemäß bezogen haben). Falls Sie im Wohnheim wohnen, ist Ihr Einzugsschreiben vom Studierendenwerk Stuttgart ausreichend. 

Falls Sie eine Nicht-EU Staatsbürgerschaft haben, benötigen Sie außerdem noch eine Aufenthaltserlaubnis. 

Für die automatische Überweisung (Lastschriftverfahren) von Miete, Krankenversicherung und ähnlicher Fixkosten, müssen Sie ein Girokonto eröffnen. Für Studierende unter 30 Jahren fallen dafür normalerweise keine Gebühren oder höchstens ein vergünstigter Studierendentarif an.

Wenn Sie Ihr Girokonto eröffnen, können Sie auch eine Bankkarte beantragen, mit der Sie gebührenfrei rund um die Uhr an Geldautomaten der jeweiligen Bank Geld abheben können. Sie können ein Girokonto bei einer Bank mit Filialen (Büros) oder bei einer reinen Online-Bank, einer sogenannten Direktbank, eröffnen. Um ein Bankkonto zu eröffnen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine Meldebestätigung
  • Ihren Reisepass (EU: Personalausweis genügt)
  • Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart (um von Gebühren für Ihr Bankkonto befreit zu werden oder einen günstigeren Tarif zu erhalten)

Die Aufenthaltserlaubnis und die Immatrikulationsbescheinigung können nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Kontoeröffnung in einer Filialbank einen Termin vereinbaren müssen. Die Wartezeit auf den Termin kann bis zu drei Wochen betragen. Der Vorteil bei Direktbanken ist, dass Sie in der Regel zeitnah ein Bankkonto eröffnen können. Alle Filialbanken bieten auch Online-Banking an. In einer Filialbank haben Sie bei Problemen immer Hilfe vor Ort! 

Nach Ihrer Ankunft in Stuttgart müssen Sie sich persönlich im Studiensekretariat einschreiben. Genauere Informationen zu den für eine erfolgreiche Einschreibung nötigen Schritten finden Sie in unserer Welcome Checklist.

Wichtig:
Ihr Studienausweis wird Ihnen postalisch an die Adresse zugestellt, die Sie bei C@MPUS angegeben haben. Bitte stellen Sie sicher, dass er an Ihre aktuelle Adresse in Deutschland geschickt wird. Dazu müssen Sie unbedingt Ihre Adresse bei C@MPUS ändern, sobald Sie in Deutschland eingetroffen sind. Sollten Sie noch keine Adresse in Deutschland haben, geben Sie bitte die Adresse einer Freundin oder eines Freundes an, an die wir den Studienausweis schicken können.

Um Ihren Studienausweis zu validieren, benötigen Sie die ECUS-Marke. Diese können Sie sich von Ihrem C@MPUS Portal herunterladen. 

Aufenthaltserlaubnis

Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Das Dokument dafür heißt eAT (elektronischer Aufenthaltstitel). Wir empfehlen dringend, dass Sie innerhalb der ersten beiden Wochen nach Ihrer Ankunft Ihren eAT beantragen. Die Herstellung Ihres eAT dauert ca. vier Wochen. Bei der Beantragung informiert Sie die Ausländerbehörde, wann Sie Ihren eAT abholen können.

Wichtig: Der eAT besteht in der Regel aus einer Chipkarte und einem Zusatzblatt. Auf dem Zusatzblatt sind wesentliche Daten Ihrer Chipkarte, z. B. die Befristung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, eingetragen. Wir empfehlen, dass Sie dieses Zusatzblatt ebenfalls immer mit sich führen.

Für die Einschreibung an der Universität benötigen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis (eAT). Ihren eAT bekommen Sie aber erst viel später. Damit Sie sich auch ohne eAT einschreiben können, erhalten Sie von der Ausländerbehörde Stuttgart eine Vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel. Diese Bescheinigung müssen Sie zur Einschreibung im BZE mitbringen. 

Staatsangehörige Australiens, Brasiliens, Kanadas, Japans, des Vereinigten Königreichs, Südkoreas und der Vereinigten Staaten sowie einiger anderer Länder, können nach Deutschland ohne Visum einreisen: Übersicht zur Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland. Nach Ihrer Ankunft in Stuttgart müssen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis (eAT) beantragen. In Stuttgart ist hierfür eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde erforderlich. 

Sie kommen aus einem Land, für das ein Einreisevisum erforderlich ist. Dann müssen Sie bei einer deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland ein Visum für Studienbewerber oder ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie so bald wie möglich bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis (eAT) beantragen, falls Ihr Visum zu Studienzwecken nicht die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes abdeckt. In Stuttgart ist hierfür eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde erforderlich. 

Für die elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT) benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ihren Reisepass
  • Ihre Meldebescheinigung (erst nach erfolgreicher Anmeldung bei der Stadt Stuttgart) 
  • Zulassungsbescheid der Universität Stuttgart
  • Ein biometrisches Foto 
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Außerdem müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR bezahlen. Empfängerinnen und Empfänger öffentlich geförderter Stipendien, wie beispielsweise DAAD- oder IPSWaT-Stipendiaten, sind von dieser Gebühr befreit. Austauschstudierende benötigen eine schriftliche Bestätigung des Dezernats Internationales (IZ), um von der Bearbeitungsgebühr befreit zu werden. Diese Bestätigung erhalten Sie mit Ihrem Welcome Package bei Ihrer Ankunft im IZ.
  • einen Finanzierungsnachweis (über mindestens 934 EUR pro Monat), beispielsweise in Form eines Kontoauszuges oder einer Stipendienbescheinigung.
Amt für öffentliche Ordnung (Hauptverwaltung)

Eberhardstr. 39 – 70173 Stuttgart

In diesem Gebäude befinden sich folgende Behörden:

Ausländerbehörde

Sprechzeiten:
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Mo, Di, Mi und Fr 8:30 Uhr bis 13 Uhr
Do 13 Uhr bis 18 Uhr
Fr 8:30 Uhr bis 12 Uhr

Bürgerbüro Mitte

Sprechzeiten:
Mo, Mi und Fr 8:30 Uhr bis 13 Uhr
Di 8:30 Uhr bis 12 Uhr; 14 Uhr bis 16 Uhr
Do 8:30 Uhr bis 12 Uhr; 14 Uhr bis 18 Uhr

Nutzen Sie auch die zahlreichen weiteren Bürgerbüros in Stuttgart und Umgebung. Zum Beispiel das Bürgerbüro Vaihingen am Rathausplatz 1 in 70563 Stuttgart. Oder das Bürgerbüro West  in der Bebelstraße 22 in 70193 Stuttgart.

Sie wohnen nicht in Stuttgart?
Dann müssen Sie zum Rathaus des Ortes gehen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat Internationales.

Semester- und Monatstickets für den öffentlichen Personennahverkehr

Mit Ihrem Studienausweis dürfen Sie von Mo bis Fr ab 18.00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen mit sämtlichen Bussen, Regionalzügen, S-Bahnen und U-Bahnen im Großraum Stuttgart fahren. Dafür müssen Sie sich zusätzlich die VVS Semestermarke herunterladen und ausdrucken. 

 Für Studierende gibt es außerdem zwei zusätzliche Optionen:

  • Monatstickets mit Verbundpass sind ab einem beliebigen Zeitpunkt einen Monat lang nur in den von Ihnen angegebenen Zonen gültig. Wenn Sie den Intensivkurs Deutsch besuchen, und daher für die Monate September oder März ein Monatsticket zum Studierendentarif erwerben wollen, können Sie sich im Dezernat Internationales einen provisorischen Studienausweis besorgen.
  • Das StudiTicket erlaubt Ihnen die Nutzung des gesamten VVS-Netzes ohne Zeitlimit während des gesamten Semesters (1. Oktober bis 31. März oder 1. April bis 30. September). Voraussetzung für den Erwerb eines StudiTickets: ein gültiger Studienausweis.

 

Kontakt

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