Eine Anmeldung ist vom 1. Mai bis 25. Mai 2025 möglich. Das Mentoring-Programm startet Mitte Juli 2025.
Über dieses Formular können Sie sich für eine Teilnahme am StartScience Mentoring-Programm bewerben. Das Mentoring-Programm richtet sich an Bachelorstudentinnen ab dem 4. Semester (Voraussetzung: bestandene Orientierungsprüfung) und Masterstudentinnen ab dem 1. Semester.
Sie können sich vom 1. Mai bis 25. Mai 2025 bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nicht zwischenspeichern können. Sollten Sie Probleme mit dem Absenden des Formulars haben, können Sie uns die entsprechenden Informationen auch per E-Mail zukommen lassen.
Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Informationen zum Verantwortlichen und zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität Stuttgart.
Beschreibung und Kategorien von Daten
Das Formular übermittelt strukturiert Ihre Bewerbung als Mentee für das StartScience Mentoring-Programm per E-Mail an die Programmverantwortlichen. Zusätzlich werden Datum und Uhrzeit der Anmeldung in der E-Mail vermerkt.
Zweck und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten
Die im Formular abgefragten Daten dienen der Bestätigung und Bearbeitung der Bewerbung und dem Versand von Informationen zur Bewerbung. Bei erfolgreicher Bewerbung und Aufnahme ins Programm verwenden wir die Daten für den Versand weiterer Informationen an Sie und für die Auswahl einer passenden Mentorin.
Ohne die Pflichtangaben wird Ihre Bewerbung keinen Erfolg haben, weil wir nicht prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen bzw. die Bewerbung nicht bearbeiten können. Die freiwillig anzugebenden Daten benötigen wir, um beurteilen zu können, für welche Bewerberinnen es möglichst passende Mentorinnen gibt und um möglichst optimale "Tandems" zu bilden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erfassung und Verarbeitung der mit * gekennzeichneten Pflichtfelder in diesem Formular ist Art.6 Abs.1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO in Verbindung mit §4 Landesdatenschutzgesetz LDSG (Baden-Württemberg).
Rechtsgrundlage für die Erfassung und Verarbeitung der freiwilligen Angaben sowie die Verarbeitung der Daten für zukünftige Informationen über Veranstaltungen von StartScience ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
Empfänger
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind die für die Organisation des StartScience Mentoring-Programms tätigen Beschäftigten von uniqUS - Stabsstelle für Inklusive Universitätskultur der Universität Stuttgart.
Bedingt durch die technische Abwicklung haben Zugriff auf die Daten außerdem die Abteilung Hochschulkommunikation (HKOM) sowie die Abteilung Technische Informations- und Kommunikationsdienste der Universität Stuttgart (TIK).
Bei einem erfolgreichen Matching der Bewerberin mit einer Mentorin erhält die Mentorin den Vor- und Nachnamen der Bewerberin sowie die Bezeichnung ihres Studiengangs.
Dauer der Speicherung
Nach Abwicklung des Bewerbungsprozesses, d.h. etwa zwei Monate nach Bewerbungsschluss, werden die Daten der Bewerberinnen, die nicht für das Programm ausgewählt werden, gelöscht.
Die Daten der angenommenen Bewerberinnen werden nach einer erfolgreichen Bildung des Tandems mit einer Mentorin für die Dauer des Programms (12 Monate) gespeichert.
Ihre Rechte
- Sie haben das Recht, von der Universität Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
- Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
- Hinsichtlich der freiwillig angegebenen Daten haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
- Ebenfalls hinsichtlich der freiwillig angegebenen Daten haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Bitte wenden Sie sich dazu entweder an den Datenschutzbeauftragten der Universität oder an die Stabsstelle uniqUS.
- Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
StartScience-Koordination
Birke Bödecker
Referentin Studentinnenprojekte