Aktuelle Situation in Stuttgart und auf dem Campus
Auf dem Campus gibt es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr und es werden keine Kontrollen des Impfstatus, des Genesungsstatus oder der Testergebnisse durchgeführt. Das Tragen von Masken ist weder in Universitätsgebäuden noch in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Diejenigen, die sich selbst und andere schützen wollen, können gerne weiterhin eine Maske tragen. In bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen ist das Tragen einer Maske weiterhin vorgeschrieben.
Weitere Informationen für Studierende, Studieninteressierte, Forschende und Mitarbeiter*innen finden Sie auf der Homepage der Universität.
Ab dem 1. Juni 2022 müssen Personen, die nach Deutschland einreisen, nicht mehr nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, gelten jedoch besondere Regelungen. Bitte prüfen Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts, ob Ihr Herkunftsland zu einem solchen Gebiet gehört. Maßgeblich für Ihre Einreise ist das Land und die Region, in der Sie die letzten zehn Tage vor Ihrer Einreise verbracht haben (Umsteigeflughäfen ausgenommen). Die Einhaltung der Einreise- und Quarantänebestimmungen kann durch das Gesundheitsamt kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld verhängt. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt ein aktuelles Merkblatt für die Einreise nach Deutschland zur Verfügung.
Wenn Sie gegen COVID-19 geimpft sind, empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall einen Nachweis in deutscher oder englischer Sprache mitzubringen. Prüfen Sie außerdem, ob das Land, aus dem Sie einreisen, oder Ihre Fluggesellschaft spezielle Vorschriften erlassen hat.
Alle Impfstoffe mit einer gültigen Zulassung der Europäischen Kommission sind auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt. Eine hilfreiche FAQ zu Impfungen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung. Bitte beachten Sie, dass alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland eine kostenlose COVID-19-Impfung erhalten können. Dies gilt auch für internationale Studierende und Forscher. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf Ihren Hausarzt. Sie können Impftermine auch online buchen.
Das Robert-Koch-Institut informiert über die aktuelle COVID-19-Situation in Deutschland und veröffentlicht Informationsblätter für betroffene Patienten und Hinweise zur freiwilligen Selbstisolierung zu Hause. Für medizinische Hilfe wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder rufen Sie den allgemeinen medizinischen Notdienst an, Telefon 116 117. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das International Office.
- Online-Einkäufe (z.B.): EDEKA, Netto, Kaufland, REWE, Lieferladen, Supermarkt24
- Essenslieferungen (z.B.): Lieferando, Bringbutler, deliver24
- Sie können in Deutschland Leitungswasser trinken.
- Sollten Sie in einer Wohngemeinschaft leben, besprechen Sie bitte mit Ihren Mitbewohnern, wie Sie Ihre Isolation organisieren.
- Corona-infizierte Beschäftigte sollen in aller Regel im Home Office arbeiten und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der oder des Vorgesetzten vor Ort arbeiten. Sie müssen in Gebäuden eine FFP2-Maske tragen.
- Aktuelle Informationen für Reisende des Bundesministeriums für Gesundheit
- Aktuelles Infoblatt zur Einreise nach Deutschland des Bundesministeriums für Gesundheit
- Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen durch das Auswärtige Amt
- Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des Bundesministeriums des Innern
- Lokale/regionale Corona-Maßnahmen der Stadt Stuttgart
- Coronahotline Baden-Württemberg: +49 711 410 111 60 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr; Informationen auf Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch)
- Corona Informationen der Universität Stuttgart
Kontakt

International Office
- Profil-Seite
- +49 711 685 68566
- E-Mail schreiben
- Sprechstunde (online): Mo & Mi 10 - 12 Uhr; Sprechstunde (vor Ort): Mo & Mi, 14 - 16 Uhr, Di & Do 10 - 12 Uhr