Als Studierende*r der Universität Stuttgart sind Sie automatisch über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert. Der Unfallversicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen, auch der Weg von und zur Vorlesung gehört zum Beispiel dazu.
Was genau der Versicherungsschutz beinhaltet und welche Fälle abgedeckt sind, können Sie direkt bei der Unfallkasse Baden Württemberg (UKBW) nachlesen.
Wenn Ihnen ein Unfall im Zusammenhang mit Ihrem Studium passiert ist, melden Sie diesen bitte innerhalb von drei Tagen:
- entweder über Ihr Institut, Ihre Fakultät bzw. Einrichtung (z.B. Hochschulsport), bei dem der Unfall passiert ist oder
- über das Dezernat 3 - Studium. Bitte nutzen Sie hierfür unser zentrales Kontaktformular.
Weitere Informationen rund um Versicherungen hat das Studierendenwerk Stuttgart zusammengestellt: