Doppelimmatrikulation

Eine gleichzeitige Einschreibung an zwei Universitäten ist in der Regel nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen.

Die gleichzeitige Zulassung und Einschreibung an mehreren Universitäten (Hochschulen) ist in der Regel nicht möglich (§ 60 Abs. 1 LHG). Ausnahmen davon gelten in folgenden Fällen:

  1. Die gleichzeitige Einschreibung für den gleichen Studiengang an mehreren Universitäten ist nur möglich, soweit eine entsprechende Kooperations­vereinbarung zwischen den Universitäten vorliegt. Dies gilt insbesondere für Studiengänge, die zusammen von den Universitäten Hohenheim und Stuttgart angeboten werden.
  2. Doppeleinschreibung bei Kombination mit Kunst oder Musik im Lehramtsstudium (Bachelor/Master):
    Fächerkombinationen mit anderen Hochschulen sind im Lehramtsstudium (Bachelor/Master) nur dann möglich, wenn es hierzu zwischen den Hochschulen eine Kooperations­vereinbarung gibt und die Prüfungsordnungen aufeinander abgestimmt sind. Die Universität Stuttgart kooperiert derzeit nur mit der Universität Hohenheim (Fach Biologie), mit der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (Kunstakademie Stuttgart)  (Fach Kunst) und der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst  Stuttgart (Musikhochschule Stuttgart) (Fach Musik). Fächerkombinationen mit einer anderen Hochschulen sind nicht möglich!
    Für Fächerkombinationen mit Biologie erfolgt die Einschreibung für beide Teilstudiengänge nur an der Universität Stuttgart (keine Doppelimmatrikulation). Für Fächerkombinationen mit Kunst oder Musik ist für die Einschreibung an der Universität Stuttgart der Nachweis über die Einschreibung an der Kunstakademie oder Musikhochschule für den betreffenden Studienabschluss erforderlich.
  3. Doppeleinschreibung im künstlerischen Lehramtsstudium (GymPO I):
    In den Fällen des Studiums für das Künstlerische Lehramt an Gymnasien nach den Bestimmungen der GymPO I ist eine Doppeleinschreibung an der Universität Stuttgart und an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (Kunstakademie Stuttgart), der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart (Musikhochschule Stuttgart) oder der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen ohne besondere Einwilligung der beteiligten Hochschule möglich; allerdings muss die Einschreibung an einer der genannten Hochschulen für diesen Studienabschluss gegenüber der Universität Stuttgart nachgewiesen werden.
  4. Doppeleinschreibung im Lehramtsstudium (GymPO I):
    Die gleichzeitige Einschreibung für verschiedene Teilstudiengänge des Lehramtsstudiums nach GymPO I an den Universitäten Hohenheim, Tübingen und Stuttgart ist möglich, außer eine Kombination kann vollständig an einer Universität studiert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Staatsexamensstudiengänge für das gymnasiale Lehramt zum Wintersemester 2015/16 eingestellt wurden. Detaillierte Informationen zum Übergang finden Sie in den Übergangsregelungen.

Gebühren und Beiträge

Allgemeine Regelung

  • Der Verwaltungskostenbeitrag ist nach § 12 Abs. 3 LHGebG bei der Hochschule zu bezahlen, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt.
  • Der Studierendenschaftsbeitrag muss entsprechend der Beitragsordnung der Studierendenschaft auch bei einer Doppelimmatrikulation an der Universität Stuttgart bezahlt werden. 
  • Studierende die eine Fächerkombination mit Biologie in Hohenheim studieren, bezahlen an der Universität Stuttgart den kompletten Semesterbeitrag.

Beiträge und Gebühren bei Kombination mit Kunst oder Musik (Lehramt)

  • Bei der gleichzeitigen Einschreibung im Lehramtsstudium an beiden Hochschulen sind die Studienbeiträge/-gebühren an der Kunst- oder Musikhochschule zu bezahlen.
  • Der Studierendenschaftsbeitrag muss bei einer Doppelimmatrikulation an beiden Hochschulen bezahlt werden. Daher ist auch an der Universität Stuttgart jedes Semester der Studierendenschaftsbeitrag zu bezahlen. Als Nachweis für die Befreiung von den anderen Studienbeiträgen/-gebühren an der Universität Stuttgart muss jedes Semester die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Kunst- oder Musikhochschule an der Universität Stuttgart vorgelegt werden, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. 
  • Sollten Sie nicht (mehr) an der Kunst- oder Musikhochschule im Lehramtsstudium eingeschrieben sein (also alle künstlerischen Teilprüfungen für das Lehramtsstudium bereits abgelegt haben), müssen Sie die Studienbeiträge/-gebühren an der Universität Stuttgart bezahlen.
  • Falls Studiengebühren zu bezahlen sind, müssen diese immer an der Hochschule bezahlt werden, an der auch die Semesterbeiträge bezahlt werden.

Rechtsgrundlage

  • Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart
  • Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
  • Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
  • Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Kontakt

 

Kontakt für Fragen zum Studium

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Zum Seitenanfang