Qualitätsentwicklung für Studierende

Befragungen der Studierenden

Rückmeldungen von Studierenden spielen auf verschiedenen Ebenen eine zentrale Rolle für die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre.

Die Studierendenbefragung für die Fakultäten 3, 5, 6, 8, 9 und 10 ist gestartet. Hier geht es zur Studierendenbefragung 2023:

Die Befragungen im Überblick

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltungsbefragung ist für Studierende freiwillig. Die Befragungen bieten aber ein hervorragendes Instrument, um Anregungen für die Verbesserung der Lehre des eigenen Studiengangs zu geben.

Warum? Die Lehrveranstaltungsbefragung bietet Studierenden die Möglichkeit, einzelne Veranstaltungen zu bewerten. Ziel der Befragung ist, dass Lehrende von Studierenden eine konstruktive Rückmeldung zur individuellen Verbesserung der Lehrveranstaltung erhalten. Deswegen sollen die Ergebnisse nach Abschluss der Befragung mit den Studierenden besprochen werden, damit Verbesserungspotenziale identifiziert werden können.

Wann? Die Lehrveranstaltungsbefragung findet jeweils zur Mitte des Semesters statt.

Wie oft? Die Bewertung jeder Lehrveranstaltung mindestens alle zwei Jahre ist Pflicht. Bei Bedarf können Lehrende ihre Veranstaltung jedes Semester bewerten lassen.

Und weiter? Neben der Besprechung der Ergebnisse in der Lehrveranstaltung selbst gehen die Ergebnisse in Modulberichte und Modulübersichten ein, welche der oder dem Modulverantwortlichen oder der Studiendekanin oder dem Studiendekan turnusmäßig (in der Regel alle zwei Jahre) zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz? Ihre Daten sind sicher und werden nach der Auswertung vernichtet. Die Fragebögen werden regelmäßig von der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Hochschulen (ZENDAS) überprüft. Es werden keine Auswertungen vorgenommen, wenn fünf oder weniger Fragebögen ausgefüllt wurden. Dadurch wird die Rückverfolgung auf einzelne Person ausgeschlossen. Die Freitexteingaben werden gescannt. Um einen Rückbezug der Daten auf einzelne Person unmöglich zu machen, sollten Studierende bei Papierbefragungen ihre Handschrift verstellen.

Wie wird die Modulbefragung durchgeführt? Die Modulbefragung findet für ausgewählte Module in der vorlesungsfreien Zeit statt. Sie erfasst ihren Kompetenzerwerb, den Arbeitsaufwand (inklusive der Zeit zur Prüfungsvorbereitung) und das Zusammenspiel der verschiedenen Bestandteile (zum Beispiel Vorlesung und Übung) des Moduls. Die Befragung wird online durchgeführt. Ist für ein Modul eine Modulbefragung vorgesehen, erhalten alle zur Prüfung angemeldeten Studierenden des Moduls zehn Tage vor der letzten Modulprüfung eine E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme sowie drei Tage vor der Modulprüfung eine Erinnerung.

Wieso erhalte ich mehrere Aufforderungen zur Teilnahme an der Befragung? Wenn Studierende in einem Semester mehrere Module abschließen, sind sie berechtigt, an mehreren Befragungen teilzunehmen. Die Modulbefragung dauert nur wenige Minuten.

Warum soll ich teilnehmen? Die Modulbefragung ermöglicht den Studierenden die Bewertung aller Teileinheiten inkl. der Rahmenbedingungen eines Moduls. Ziel der Befragung ist die Verbesserung des gesamten Moduls durch die beteiligten Lehrenden. Deswegen werden die Ergebnisse dem / der Modulverantwortlichen zugänglich gemacht und werden an die Studiendekanin/ den Studiendekan weitergeleitet.

Wann? Die Modulbefragung findet jeweils ungefähr zehn Tage vor der Prüfung statt.

Wie oft? Evaluiert werden turnusmäßig alle Pflicht- und Basismodule, für die mehr als 30 Prüfungsanmeldungen und ein zentrales Prüfungsdatum vorliegen. Bei Bedarf können die Studiengangsverantwortlichen weitere Module für die Befragung melden.

Und weiter? Die Ergebnisse werden den Modulverantwortlichen sowie den Studiendekanninnen und Studiendekanen in Form von Modulberichten und -übersichten zur Weiterentwicklung der Module bereitgestellt.

Wie kann ich an der Kommentierung des Modulberichts teilnehmen? Das Stuttgarter Evaluationsmodell sieht vor, dass die Modulberichte von Studierenden und Lehrenden gemeinsam kommentiert werden. Wenn Sie an der Kommentierung des Berichts mitwirken möchten, können Sie sich direkt an den Modulverantwortlichen wenden. Ebenso stehen Ihnen die Fachschaft, die studentischen Vertreter in Ihrer Studienkommission und die Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Evaluation für Rückfragen zur Verfügung.

Warum soll ich mich an der Kommentierung beteiligen? Die Erfahrungen aus den letzten Semestern haben gezeigt, dass in einem gemeinsamen Gespräch sehr sachlich und verbesserungsorientiert über die einzelnen Module gesprochen werden kann. Die umfassende Datengrundlage des Modulberichts hilft dabei, sinnvolle Veränderungen und Verbesserungen herbeizuführen. Wenn Sie an der Kommentierung mitwirken, helfen Sie den Modulverantwortlichen, die verschiedenen Daten in das richtige Licht zu rücken. Im Anschluss an die Kommentierung sind die Modulverantwortlichen gehalten, die Ergebnisse an die Studiengangsverantwortlichen weiterzuleiten.

Wann? Die Studiengangsverantwortlichen erhalten in regelmäßigen Abständen eine Modulübersicht, anhand derer sie zusammen mit der Studienkommission Module zur Kommentierung auswählen können.

Wie oft? Eine Kommentierung findet nur auf Anfrage (zum Beispiel seitens der Studierenden des Moduls oder der Studienkommission) statt.

Und weiter? Die Ergebnisse der Kommentierung werden an die Studiengangsverantwortlichen weitergeleitet und finden ggf. Eingang in den Studiengangsbericht.

Zur Qualitätssicherung der Studiengänge und der übergeordneten Ebene von Studium und Lehre werden in regelmäßigen Abständen Befragungen durchgeführt. Hierzu zählen…

  • Studierendenbefragung
  • Absolvent*innenbefragung
  • Bewerber*innenbefragung
  • Befragung zu Studienabbruch und Studienfachwechel

Die Ergebnisse der Befragungen werden anlässlich der Studiengangsevaluation analysiert. Die Ergebnisse der Analyse finden Eingang in die Studiengangsberichte und werden zur Ableitung von Weiterentwicklungsmaßnahmen auf Studiengangsebene genutzt.

Informationen nach Art. 13 DS-GVO anlässlich der Datenerhebung bei der Befragung von Absolventinnen und Absolventen des Prüfungsjahrgangs 2019/20 der Universität Stuttgart

Personenbezug

Für die Einladung zur Befragung nutzen wir die an der Universität vorhanden Namen und Adressdaten. Diese Daten werden nicht in Verbindung mit Ihren Antworten gespeichert. Für den Versand der Erinnerungsschreiben ist es wichtig zu wissen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben. Daher enthält der Fragebogen einen personengebundenen ID-Code. Nach Ihrer Teilnahme wird dieser ID-Code vom Evaluationssystem automatisch gelöscht und ist nicht im Datensatz enthalten.

Bei der Befragung selbst werden keine Daten erhoben, die die Teilnehmenden unmittelbar identifizieren (z.B. Name, Matrikelnummer). Es werden jedoch Daten erhoben, mit Hilfe derer die Universität in bestimmten Fällen eine Person eindeutig identifizieren könnte. Zum Beispiel durch Kombination von Studiengang, Alter, Geschlecht und/oder weiteren Angaben im Fragebogen. Eine solche Identifizierung ist weder vorgesehen noch für Zwecke der Befragung erforderlich. Entsprechend haben die Personen, die mit der Auswertung der Befragung beschäftigt sind, keinen Zugriff auf das Studierendenverwaltungssystem. Jedoch müssen wir Sie aufgrund rechtlicher Vorgaben darüber aufklären, dass für die Universität Stuttgart in besonderen Konstellationen ein Personenbezug bestehen kann.

Für diese Fälle erhalten Sie die nachstehenden Informationen. Bitte beachten Sie, dass die unter "Ihre Rechte" genannten Rechte tatsächlich auch nur greifen, wenn sich die Person bzw. der Antwortdatensatz eindeutig identifizieren lässt.

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne

Universität Stuttgart
Keplerstr. 7
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/685-0
E-Mail

Datenschutzbeauftragter

Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/685-83687
E-Mail

Verarbeitete Datenkategorien

Für die Einladung zur Befragung nutzen wir die an der Universität vorhanden Namen und Adressdaten, die die Universität auf der Grundlage von § 5 Absatz 4 Landeshochschulgesetz speichern und nutzen darf, soweit und solange dies für Befragungen im Rahmen des Qualitätsmanagements erforderlich ist und Sie nicht widersprechen. Wenn Sie widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an den unten unter "Ihre Rechte" angegebenen Kontakt.

Da die bei der Hochschule gespeicherten Adressen der Absolventinnen und Absolventen ca. ein Jahr nach Studienabschluss nicht immer aktuell sind, werden die Adressen ggf. im Rahmen einer Recherche mit Hilfe der Einwohnermeldeämter für das Anschreiben mit der Einladung zur Befragung aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt nur im Datenbestand der Stabsstelle Qualitätsentwicklung, die im Studierendenverwaltungssystem gespeicherte Adresse bleibt unverändert.

Außer den im Fragebogen für Sie offensichtlich erhobenen Daten wird beim Ausfüllen des Online-Fragebogens der Zeitpunkt des Ausfüllens erfasst.

Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten

Die Universität Stuttgart ist gemäß des § 5 Landeshochschulgesetz verpflichtet, zur Sicherung einer hohen Qualität und Bewertung sowie Erfüllung der Aufgaben der Hochschule regelmäßige Eigenevaluationen durchzuführen. Nach der "Evaluationsordnung für Lehre, Studium und Weiterbildung sowie diese unterstützende Dienstleistungen der Universität Stuttgart" sind auch Befragungen von Absolvierenden vorgesehen. Ihre Teilnahme ist freiwillig, eine Nichtteilnahme hat keine Folgen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kontaktdaten für die Einladung zur Befragung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Landeshochschulgesetz. Im Falle Ihrer Teilnahme ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung der bei der Befragung erhobenen Daten Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

Empfänger
  • Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung ist für die Erhebung und Auswertung zuständig und erstellt aus den erhobenen Daten Berichte für die Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre. Die Auswertung der Befragungsergebnisse erfolgt aggregiert und unter statistischen Gesichtspunkten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse findet nur in anonymisierter Form statt.
  • Unterlagen müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.
Dauer der Speicherung

Die Namen und Adressdaten werden ausschließlich dafür verwendet, das Anschreiben mit der Einladung zur Befragung sowie bis zu zwei Erinnerungen zu versenden. Danach werden die Daten unverzüglich bei der Stabsstelle Qualitätsentwicklung gelöscht (circa 8 Wochen nach dem ersten Anschreiben). Die Speicherung der Daten im Studierendenverwaltungssystem ist davon unabhängig.

Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung bewahrt die erhobenen Daten, insbesondere die in elektronischer Form gespeicherten Fragebögen, sowie die Auswertung selbst maximal bis zu sechs Jahre auf. Die Löschung erfolgt spätestens zu diesem Zeitpunkt. Gegebenenfalls werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.

Ihre Rechte
  • Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
  • Außerdem haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Universität bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten direkt einem anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen, sofern dies technisch machbar ist und Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.
  • Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an Janina Gresser, Stabsstelle Qualitätsentwicklung der Universität Stuttgart (Tel.: 0711/685-84193, E-Mail) oder an den o.g. Datenschutzbeauftragten.

  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. (Stuttgart, 30.11.2021)

Informationen nach Art. 13 DS-GVO anlässlich der Datenerhebung im Rahmen der Studierendenbefragung 2022 der Stabsstelle Qualitätsentwicklung der Universität Stuttgart

Personenbezug

Für die Einladung zur Befragung nutzen wir die an der Universität vorhandenen Namen und Adressdaten. Diese Daten werden nicht in Verbindung mit Ihren Antworten gespeichert. Für den Versand der Erinnerungsschreiben ist es wichtig zu wissen, ob Sie an der Befragung teilgenommen haben. Daher enthält der Fragebogen einen personengebundenen ID-Code. Nach Ihrer Teilnahme wird dieser ID-Code vom Evaluationssystem automatisch gelöscht und ist nicht im Datensatz enthalten.

Bei der Befragung selbst werden keine Daten erhoben, die die Teilnehmenden unmittelbar identifizieren (z.B. Name, Matrikelnummer). Es werden jedoch Daten erhoben, mit Hilfe derer die Universität in bestimmten Fällen eine Person eindeutig identifizieren könnte. Zum Beispiel durch Kombination von Studiengang, Alter, Geschlecht und/oder weiteren Angaben im Fragebogen. Eine solche Identifizierung ist weder vorgesehen noch für Zwecke der Befragung erforderlich. Entsprechend haben die Personen, die mit der Auswertung der Befragung beschäftigt sind, keinen Zugriff auf das Studierendenverwaltungssystem. Jedoch müssen wir Sie aufgrund rechtlicher Vorgaben darüber aufklären, dass für die Universität Stuttgart in besonderen Konstellationen ein Personenbezug bestehen kann.

Für diese Fälle erhalten Sie die nachstehenden Informationen. Bitte beachten Sie, dass die unter "Ihre Rechte" genannten Rechte tatsächlich auch nur greifen, wenn sich die Person bzw. der Antwortdatensatz eindeutig identifizieren lässt.

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne

Universität Stuttgart
Keplerstr. 7
70174 Stuttgart
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Datenschutzbeauftragter

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Verarbeitete Datenkategorien

Für die Einladung zur Befragung nutzen wir die an der Universität vorhandenen Namen und Adressdaten, die die Universität auf der Grundlage von § 5 Absatz 2 Landeshochschulgesetz speichern und nutzen darf, soweit und solange dies für Befragungen im Rahmen des Qualitätsmanagements erforderlich ist und Sie nicht widersprechen. Wenn Sie widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an den unten unter "Ihre Rechte" angegebenen Kontakt.

Da die bei der Hochschule gespeicherten Adressen der Studierenden nicht immer aktuell sind, werden die Adressen ggf. im Rahmen einer Recherche mit Hilfe der Einwohnermeldeämter für das Anschreiben mit der Einladung zur Befragung aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt nur im Datenbestand der Stabsstelle Qualitätsentwicklung, die im Studierendenverwaltungssystem gespeicherte Adresse bleibt unverändert.

Außer den im Fragebogen für Sie offensichtlich erhobenen Daten wird beim Ausfüllen des Online-Fragebogens der Zeitpunkt des Ausfüllens erfasst.

Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten

Die Universität Stuttgart ist gemäß des § 5 Landeshochschulgesetz verpflichtet, zur Sicherung einer hohen Qualität und Bewertung sowie Erfüllung der Aufgaben der Hochschule regelmäßige Eigenevaluationen durchzuführen. Nach der "Evaluationsordnung für Lehre, Studium und Weiterbildung sowie diese unterstützende Dienstleistungen der Universität Stuttgart" sind Studierendenbefragungen über das bisherige Studium bzw. die Studienabschnitte vorgesehen. Ihre Teilnahme ist freiwillig, eine Nichtteilnahme hat keine Folgen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Kontaktdaten für die Einladung zur Befragung ist Art. 6 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Landeshochschulgesetz. Im Falle Ihrer Teilnahme ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung der bei der Befragung erhobenen Daten Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

Empfänger
  • Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung ist für die Erhebung und Auswertung zuständig und erstellt aus den erhobenen Daten Berichte für die Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre. Die Auswertung der Befragungsergebnisse erfolgt aggregiert und unter statistischen Gesichtspunkten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse findet nur in anonymisierter Form statt.
  • Unterlagen müssen entsprechend der archivrechtlichen Vorschriften vor ihrer Löschung dem Universitätsarchiv angeboten werden. Dieses entscheidet über die Übernahme von Unterlagen.
Dauer der Speicherung

Die Namen und Adressdaten werden ausschließlich dafür verwendet, das Anschreiben mit der Einladung zur Befragung sowie bis zu zwei Erinnerungen zu versenden. Danach werden die Daten unverzüglich bei der Stabsstelle Qualitätsentwicklung gelöscht (circa 8 Wochen nach dem ersten Anschreiben). Die Speicherung der Daten im Studierendenverwaltungssystem ist davon unabhängig.

Die Stabsstelle Qualitätsentwicklung bewahrt die erhobenen Daten, insbesondere die in elektronischer Form gespeicherten Fragebögen, sowie die Auswertung selbst maximal bis zu sechs Jahre auf. Die Löschung erfolgt spätestens zu diesem Zeitpunkt. Gegebenenfalls werden die Unterlagen vom zuständigen Universitätsarchiv übernommen und dort in der Regel unbegrenzt aufbewahrt.

Ihre Rechte
  • Sie haben das Recht, von der Universität Stuttgart Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
  • Außerdem haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie der Universität bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten direkt einem anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen, sofern dies technisch machbar ist und Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.
  • Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an Carina Schwaderer, Stabsstelle Qualitätsentwicklung der Universität Stuttgart (Tel.: +49 711 685-81033, E-Mail) oder an den o.g. Datenschutzbeauftragten.

  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtvorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. (Stuttgart, 30.11.2021)

 

Besonders vor dem Hintergrund der erfolgreichen Systemakkreditierung der Universität Stuttgart rückt die Beteiligung der Studierenden in Qualitätsfragen weiter in den Fokus. Die Studierenden müssen aktiv Verantwortung für die Qualität der Lehre in ihrem Studiengang übernehmen, damit eine adäquate Qualitätsverbesserung erreicht werden kann.

Das wichtigste Gremium vor diesem Hintergrund ist - neben der aktiven Beteiligung in den Studienkommissionen - die Reviewkommission, die sich aus einem Teil der Mitglieder des Senatsausschuss Lehre und Weiterbildung zusammensetzt.

Jeder Studiengang muss alle sechs bis acht Jahre ein Studiengangsreview durchlaufen. Die Reviewkommission der Universität Stuttgart nimmt eine abschließende Bewertung vor. Im Vorfeld der Bewertung werden alle studiengangsrelevanten Unterlagen gesichtet. In den Kommissionssitzungen wird großer Wert auf die Rückmeldung der Studierenden zur Studierbarkeit der Studiengänge gelegt, die sich regelmäßig in den Bewertungen der Kommission niederschlägt. Zudem entsendet die Fachgruppe, der der zu begutachtende Studiengang zuzuordnen ist, eine studentische Vertreterin oder einen studentischen Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied in die Review-Kommission.

Modulevaluation

Dauer: 1:13 | Quelle: YouTube

Modulevaluation an der Universität Stuttgart einfach erklärt.

 

Stabsstelle Qualitätsentwicklung

Geschwister-Scholl-Str. 24D, 70174 Stuttgart

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