Visabestimmungen und Aufenthaltserlaubnis

Je nach Staatsangehörigkeit benötigen Sie unter Umständen ein Visum, um in Deutschland einzureisen. Erfahren Sie, welche Bestimmungen für Sie relevant sind und wie Sie diese erfüllen können.

Für die Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie unter Umständen ein Visum zu Studienzwecken und/oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die genauen Bestimmungen hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Reisen Sie keinesfalls mit einem Touristenvisum in Deutschland ein, da ein solches nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden kann! Für Promotionsstudierende können neben dem Visum zu Studienzwecken weitere Visa-Arten in Frage kommen. Bitte fragen Sie hierzu im Dezernat Internationales nach.

EU-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige aus Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz

Sie können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis nach Deutschland einreisen. Sie benötigen für die Einreise weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis.

Staatsangehörige aus Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, UK, USA und aus bestimmten anderen Ländern

(siehe Serviceportal Baden-Württemberg)

Da zwischen diesen Ländern und Deutschland spezielle Visaabkommen bestehen, genügt für die Einreise nach Deutschland ein gültiger Reisepass. Sie benötigen also kein Einreisevisum. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn Sie sich um eine Aufenthaltserlaubnis bewerben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel zur Finanzierung Ihres Studiums (mindestens EUR 934 pro Monat) für den Zeitraum von mindestens einem Jahr verfügen. Dieser Nachweis kann in Form eines Sperrkontos, einer finanziellen Verpflichtungserklärung, einer Bestätigung über ausreichendes Guthaben auf einem deutschen Bankkonto oder eines Stipendiennachweises erfolgen. Austauschstudierende können den Nachweis auch in Form eines sogenannten Bank Statements erbringen (beantragen Sie das dafür nötige Formular per E-Mail beim Dezernat Internationales).

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern (sofern diese nicht bereits aufgelistet wurden)

Sie müssen vor Ihrer Abreise bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Bitte kümmern Sie sich so früh wie möglich um ein Visum, da die Bearbeitungszeit für solche Visaanträge bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Genauere Informationen zum Visum für Studienzwecke oder zu weiteren Visums-Arten für Promotionsstudierende können Sie auf der Webseite Make it in Germany oder auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden.

Nach der Ankunft in Deutschland

Aufenthaltserlaubnis

Das Visum zu Studienzwecken ist normalerweise nur für maximal drei Monate gültig. Wenn Sie vorhaben, länger als in Ihrem Pass vermerkt in Deutschland zu bleiben, müssen Sie nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. In Stuttgart können Sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.

Einwohnermeldeamt

Zusätzlich zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, müssen sich alle Studierende (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft) wegen der allgemeinen deutschen Meldepflicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro ihres Wohnortes registrieren. Erfahren Sie beim Dezernat Internationales, wo genau Sie hingehen müssen und welche Dokumente Sie benötigen.

Kontakt

 

Dezernat Internationales

Zum Seitenanfang