Einsatz einer Rauchsonde zur Untersuchung der Strömung an einem Bentley Cabrio

Fahrzeug- und Motorentechnik

Master of Science 

auslaufend

Standard Period of Study: 4 semesters
Teaching Language: German
[Photo: FKFS]

Exam regulations: the basis of my studies

The exam regulation is only availabe in German since it is an official document.
The examination regulations (in German: Prüfungsordnungen) include a survey of the required modules.

Information from the study program

Die am Studiengang beteiligten Institute sind für die im entsprechenden Semester jeweilig stattfindenden Prüfungen verantwortlich. Informationen zu den Prüfungsdetails erhalten Sie daher immer direkt beim zuständigen Institut.

Wichtig:

  • Ohne Anmeldung über das C@MPUS-Portal ist eine Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen
  • Es müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum in C@MPUS angemeldet werden.
    Das Prüfungsamt kann keine Anmeldungen nach dem Anmeldezeitraum mehr annehmen, nachträgliche Prüfungsanmeldungen beim Prüfungsamt sind also ausgeschlossen.
  • Auch Wiederholungsprüfungen aller Art müssen selbständig angmeldet werden
  • Bitte melden Sie bei Modulprüfungen, die über zwei Semester gehen, die Prüfung erst in dem Semester an, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
    Bsp.: Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Modulabschlussprüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte auch erst im Sommersemester an!

Bei Bewerbungen von Hochschulen oder aus dem Ausland kann es sein, dass Sie Auflagenmodule erhalten haben, um fehlende Kenntnisse und Kompetenzen nachzuerwerben. Diese Auflagenmodule können nur einmal wiederholen, d.h. man hat nur zwei schriftliche Versuche. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit einer mündlichen Fortsetzung oder eines weiteren schriftlichen Versuchs. Auch bei Nichterscheinen oder Täuschung im 2. Versuch gibt es keine weitere Möglichkeit der Wiederholung. 

Die Studiendauer kann nicht zum Zweck des Ablegens der Auflagen verlängert werden, da die Auflagen eine Zulassungsvoraussetzung sind. Die Masterarbeit kann erst nach Bestehen der Auflagen angemeldet (und damit auch ausgegeben und begonnen) werden. Dadurch ergibt sich die dringende Empfehlung, die Auflagen möglichst frühzeitig bereits im 1. oder 2. Fachsemester erstmalig abzulegen. 

Teil der gewählten Spezialisierungen sind jeweils Praktika. 

Informtionen hierzu finden Sie im Studienplan sowie in der Rubrik Überblick und Lehre in den FAQs.

Während des Studiums ist ein 12-wöchiges Industriepraktikum im In- oder Ausland abzulegen. Das Praktikum vermittelt Einblicke in die Entwicklung, Produktions- und Fertigungstechnik sowie die betrieblichen Abläufe. Ein weiterer Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des Betriebsgeschehens.

Ablauf und Inhalt des Praktikums muss der „Praktikumsrichtline Maschinenbau“ entsprechen. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Wird dieser Bericht mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet, werden 12 LP erworben.

Informtionen hierzu finden Sie im Studienplan sowie in der Rubrik Überblick und Lehre in den FAQs.

Head of Examination Committee

Contact for further questions

This image shows Bernhard Bäuerle

Bernhard Bäuerle

Dr.-Ing.

Course Degree Management and Student Counselling Automotive Engineering

This image shows Kurt Seiwert

Kurt Seiwert

 

Course Degree Management Automotive Engineering

[Photo: Kurt Seiwert]

This image shows Student Counseling Center

Student Counseling Center

 
To the top of the page