Fahrzeugdynamikprüfstand des FKFS

Fahrzeug- und Motorentechnik

Bachelor of Science 

auslaufend

Regelstudienzeit: 6 Semester
Unterrichtssprache: deutsch
[Foto: FKFS]

Der Studiengang „Fahrzeug- und Motorentechnik“ wurde zum Wintersemester 2022/23 durch den neuen Studiengang „Fahrzeugtechnik“ abgelöst. Studierende die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Prüfungsordnung eingeschrieben waren, können ihr Studium nach der bisher geltenden Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30. September 2026 (Prüfungsordnung §31 (3)). 

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Der Studiengang Fahrzeug- und Motorentechnik

Fahrzeugdynamikprüfstand des FKFS. Foto: FKFS

Bachelor of Science

Ingenieur­wissen­schaften

Dauer: 2:42 | Quelle: YouTube
Hinweise für Studierende aus dem Ausland

Auf internationale Studierende wartet ein umfangreiches Willkommens- und Orientierungsprogramm des Dezernat Internationales: Hilfestellungen für die ersten Schritte in Stuttgart, Orientierungswoche, Informationsveranstaltungen und vieles mehr.

Anschluss-Studium: Mit welchem Master kann ich weitermachen?
Welche beruflichen Perspektiven eröffnet mir der Studiengang?

Nach dem Studium stehen Ihnen neben einem Masterstudiengang weitere Möglichkeiten offen. Wenn Sie an der Universität Stuttgart Ihr Studium im Masterstudiengang Fahrzeugtechnik fortsetzen möchten, erhalten Sie bei einer Bewerbung eine "bedingte Zulassung", mit der Sie sich - sobald Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben - in den Master einschreiben können. Weitere Allgemeine Informationen können Sie auf nachfolgender Seite nachlesen.

Weitere Themenbereiche:

FAQs zum Studiengang

Außer der Einschreibung (zuständig für Rückfragen hierzu ist das Studiensekretariat!) müssen Sie vor dem Vorlesungsbeginn keine Anmeldungen zu Vorlesungen oder Übungen vorzunehmen. Dies wird alles in den Einführungsveranstaltungen bzw. in der jeweiligen ersten Vorlesung erläutert.

Sie können sich aber gerne für unser MentorING-Programm anmelden.
Das MINT-Kolleg sowie ggf. Ihr Studiengang und/oder die Fachgruppe Mach & Co. bieten bereits vor Vorlesungsbeginn Veranstaltungen an. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten.


Hinweis: Die Zulassung zum Studium setzt ein mindestens 8-wöchiges Vorpraktikum voraus. Details sind den Praktikumsrichtlinien zu entnehmen (§ 9 der gültigen Studien- und Prüfungsordnung)

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf eine FAQ des Praktikantenamts verweisen:
https://www.iff.uni-stuttgart.de/lehre/praktikantenamt/faq/#id-4492c00c-0
Weitere Informationen zum Vorpraktikum sind ebenfalls auf der Seite des Praktikantenamts zu finden.

Darüber hinaus bietet die IHK-Lehrstellenbörse interessante Angebote:
https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/

  1. Vor dem Ablegen einer anzuerkennenden Prüfungsleistung sollten Sie den jeweiligen Fachprofessor um vorherige Prüfung bitten. Hierzu reichen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht, Modulbeschreibung(en) anzuerkennender Module sowie einem formlosen "Antrag auf grundsätzliche Anerkennung eines Moduls" beim Prüfer (ggf. berechtigte Personen) ein.
    Beim Antrag können Sie sich an folgendem Muster orientieren.
    https://www.ifs.uni-stuttgart.de/.galleries/downloadgallerie/Abtretungsgesuch-FT-Muster-Forschungs--Masterarbeit.pdf

  2. Nach Ihrer Rückkehr orientieren Sie sich bitte am Vorgehen auf "Anerkennung von Prüfungsleistungen": 
    https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/anerkennungen/

Um Anerkennungen unterschiedlicher Professoren vorzunehmen, empfiehlt es sich, je Modul ein neues Formular zu verwenden. 

Folgende Unterlagen reichen Sie beim zuständigen Professor (ggf. berechtigte Personen) zur Anerkennung ein:

  • Anerkennungsformular
  • (sofern vorhanden) der im Vorfeld unterschriebene "Antrag auf grundsätzliche Anerkennung eines Moduls"
  • Modulbeschreibung des anzuerkennenden Moduls
  • Transcript of Records (Leistungsübersicht) der anzuerkennenden Hochschule (anzuerkennende Module farblich markieren)

Nach der Anerkennung durch den Fachprofessor, lassen Sie die Unterlagen vom Prüfungsausschuss genehmigen und reichen sie zur Anerkennung anschließend beim Prüfungsamt ein.

Hierfür müssen Sie sich zunächst auf den Masterstudiengang bewerben (gilt auch für Bachelorstudierende der Universität Stuttgart!).

Bewerbungsfristen: jeweils 15.01. (SoSe) bzw. 15.07. (WiSe)
Anschließend nehmen Sie den Studienplatz im C@MPUS-Portal an. Erst danach können Sie sich einschreiben.

Für die Einschreibung benötigen Sie neben dem Zulassungsbescheid auch eine Abschlussbescheinigung des Bachelorstudiengangs (Uni-Stuttgart Absolventinnen und Absolventen müssen den Abschluss nur verbucht haben).


Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann bis spätestens 15.05. (SoSe) bzw. 15.11. (WiSe) rückwirkend zum Semesterbeginn eine Einschreibung in den Masterstudiengang erfolgen.


Bitte beachten Sie die Informationen des hierfür zuständigen Studiensekretariats!

Unter bestimmten Voraussetzungen (bei Vorhandensein von mind. 132 LP) dürfen bereits im B.Sc. bis zu 24 LP des M.Sc. abgelegt werden; die Online-Anmeldung erfolgt über die "vorgezogenen Mastermodule" und ist erst bei Erreichen o.g. Voraussetzungen möglich.

Mit dem Ablegen einer Prüfung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis, sodass Module nicht mehr gewechselt werden können. Wird ein Modul abgelegt, das nur Teil ausschließlich einer einzigen Spezialisierung im Masterstudiengang ist, gilt dieses Spezialisierungsfach als gewählt und kann auch später nicht mehr gewechselt werden! Dies gilt auch bei vorgezogenen Mastermodulen. Module aus mehreren Spezialisierungen beliebig zu kombinieren ist nicht möglich.

Lt. Prüfungsordnung werden Zusatzmodule nur auf Antrag beim Prüfungsamt ins Zeugnis aufgenommen. Die Prüfungsanmeldung erfolgt regulär über C@MPUS. Informieren Sie anschließend das Prüfungsamt während der Prüfungsanmeldezeit, über die Anmeldung des Zusatzlmoduls, andernfalls fließt es in Ihre Wertung chronologisch ein und kann nicht mehr ersetzt werden. Des Weiteren können als Zusatzmodul umgebuchte Module nach Ablegen der Prüfung nicht wieder als zu wertende Module umgebucht werden.

Gleiches gilt auch bei vorgezogenen Mastermodulen. Dies bedeutet, dass durch das Ablegen eines Moduls, das Teil nur eines einzigen Spezialisierungsfachs ist, wählen Sie dieses Spezialisierungsfach und können es auch später nicht mehr wechseln. 

Siehe hierzu auch die Seite für Allgemeine Prüfungsinformationen.

Sofern Sie Ihren Prüfungsanspruch verlieren, können Sie sich bis 15.10. bzw. 15.04. in das jeweilige WiSe bzw. SoSe auf eine Einstufung in ein höheres Fachsemester eines anderen Bachelor-Studiengangs bewerben, in dem das "EN"-Modul kein Pflichtmodul ist; danach noch bis 15.01./15.07. über das Verfahren Studiengangwechsel in das jeweilige nächste SoSe/WiSe.

Eine Bescheinigung über eine Fachstudienberatung erhalten Sie vom Fachstudienberater des jeweiligen Studiengangs. Die Fachstudienberatung kann i.d.R. auch nach Bewebungsschluss nachgereicht werden. Bitte beachten Sie die Informationen des hierfür zuständigen Studiensekretariats! Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Studienbüro wenden!

Im Sommersemester bieten die Studiendekane der Fakultät 4 und 7 Informationsveranstaltungen im Rahmen von Einzelveranstaltungen an. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann Ihnen die Studienwahl erleichtern. Sie können dort auch all Ihre Fragen stellen. Die Stundentafel finden Sie auf der Webseite der Gemeinsamen Kommisson Maschinenbau.

Allgemeien Informationen finden Sie auch über die FAQs der IFS-Homepage.

Akkreditierung

Die Qualität des Studien­gangs ist in einem Zer­ti­fizier­ungs­ver­fahren geprüft.

Kontakt für weitere Fragen

Dieses Bild zeigt Bernhard Bäuerle

Bernhard Bäuerle

Dr.-Ing.

Studiengangmanagement und Fachstudienberatung Fahrzeugtechnik

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Kurt Seiwert

 

Studiengangmanagement und Stundenplan-Beauftragter Fahrzeugtechnik

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