Ombudsperson Lehre und Promotion

Die Ombudsperson ist eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle für alle Mitglieder der Universität, die sich bei Konflikten im Universitätsalltag Unterstützung wünschen.

Die Universität Stuttgart verfolgt in der Lehre die Strategie einer dynamischen Lehr- und Lernkultur, sowie einer qualitativ hochwertigen Beratung und Betreuung. Auf Anregung der Studierenden hat die Universität zum Oktober 2011 die Stelle der Ombudsperson eingerichtet.

Die Ombudsperson Lehre und Promotion ist Ansprechpartnerin für organisatorische, fachliche und überfachliche Probleme, Beschwerden oder Vorschläge bezüglich des Studiums und steht den Studierenden und Lehrenden der Universität Stuttgart bei Konflikten unterstützend zur Seite. Im Bereich der Promotion betreut die Ombudsperson Promovierende und deren Betreuer*innen in Konfliktfällen rund um das Promotionsvorhaben. Als unabhängige Einheit berichtet sie dem Rektorat und den entsprechenden Gremien. Sie kann das Rektorat aktiv in den Klärungsprozess mit einbeziehen.

Alle Anliegen werden von der Ombudsperson vertraulich und aus neutraler Perspektive behandelt.

Die Ombudsperson Lehre und Promotion ergänzt damit die bereits vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote der Universität, indem sie als Mittlerin und Schnittstelle zwischen Studierenden, Promovierenden und Lehrenden sowie den Studiengängen, Fakultäten oder der zentralen Verwaltung fungiert. Die Erkenntnisse der Ombudsperson fließen anonymisiert in den Prozess der Qualitätsverbesserung der Lehre ein und dienen damit der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von akademischen Standards.

Verfahrensweisen

In der Regel werden in einem persönlichen Gespräch zunächst die Umstände und Zuständigkeiten geklärt, sowie mögliche Vorgehensweisen eruiert. Im Weiteren trägt die Ombudsperson alle notwendigen Informationen zusammen und unterstützt in Konfliktfällen die Findung einer einvernehmlichen Lösung.

Sie können das Büro der Ombudsperson kontaktieren, wenn:

  • Sie glauben, dass Sie ungerecht oder falsch behandelt wurden,
  • Sie sich nicht sicher sind, an welche Stelle an der Universität Sie sich wenden sollen,
  • Sie Information oder Rat zu Problemen mit Ihrem Studium oder Ihrer Promotion benötigen und sich nicht an Ihren Studiengang oder die Fakultät wenden wollen,
  • Sie Unterstützung in der Kommunikation mit der Verwaltung oder den Fachbereichen benötigen.

Prinzipien

Vertraulichkeit: Die Ombudsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht auskunftspflichtig. Ohne Zustimmung werden keine Informationen weitergegeben.

Unparteilichkeit: Die Ombudsperson fühlt sich einer unparteilichen, fairen und objektiven Vorgehensweise verpflichtet.

Unabhängigkeit: Die Ombudsperson fungiert als unabhängige Einheit.

Beratung: Die Ombudsperson hat beratende Funktion und kann Empfehlungen aussprechen.

Mediation: Es können Aussprachen organisiert werden, die Ombudsperson fungiert hierbei als vermittelnde Instanz. Es wird stets nach einer konstruktiven Lösung gesucht.

Datenschutz

Datenschutzrechtliche Hinweise anlässlich Ihres Kontakts mit der Ombudsperson Lehre und Promotion an der Universität Stuttgart

Vorbemerkung

Wenn Sie sich an die Ombudsperson wenden, wird diese im weiteren Kontakt mit Ihnen möglicherweise weitere Daten erheben, um Ihr Anliegen sachgerecht bearbeiten zu können. Daher erhalten Sie nachstehende Informationen.

I. Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO

  1. Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne

Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland
Tel: +49 (0)711 685-0
E-Mail 

  1. Datenschutzbeauftragter

Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstr. 2
70174 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 685-83687
Fax: +49 (0)711 685-83688
E-Mail

  1. Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten

Durchführung des Ombudsverfahrens an der Universität Stuttgart.

Diejenigen Daten, die wir von Ihnen erheben, sind für die Durchführung des Verfahrens erforderlich. Ohne diese Daten kann das Verfahren nicht oder nicht sachgerecht durchgeführt werden.

  1. Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. e in Verbindung mit Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) bzw. in Verbindung mit § 12 Landeshochschulgesetz in Verbindung mit §§ 1, 2 Hochschul-Datenschutzverordnung.

In dem Fall, in dem besondere Kategorien personenbezogener Daten (beispielsweise Gesundheitsinformationen, Religionszugehörigkeit) für das Ombudsverfahren verarbeitet werden, ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Art. 9 Abs. 2 DS-GVO. Sofern keiner der anderen dort genannten Tatbestände einschlägig ist, werden die Daten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet.

  1. Datenkategorien, die verarbeitet werden

Die Daten, die wir verarbeiten sind zunächst diejenigen, die Sie uns mitteilen. Um Ihr Anliegen sachgerecht bearbeiten zu können, wird die Ombudsperson im weiteren Kontakt mit Ihnen möglicherweise weitere Daten erheben. Was erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Dies können insbesondere sein:

Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Studiengang, Abschlusstyp, jeweils aktuelle Semesterzahl, Abteilung, Position, sachverhaltsbezogene Daten.

Die Daten werden bei Ihnen erhoben, so dass Sie in Kenntnis darüber sind, welche Daten verarbeitet werden. Bei bestimmten Anliegen wird es notwendig sein, dass die Ombudsperson sich den Sachverhalt z.B. auch aus Sicht einer anderen Person (beispielsweise eines Dozenten) schildern lässt. Dies wird Ihnen zuvor mitgeteilt und der Kontakt und die Datenerhebung bei dieser Person geschieht nur mit Ihrer Einwilligung.

  1. Empfänger

Im Rahmen des Verfahrens kann es notwendig werden, z.B. mit Dozenten und anderen Personen an der Universität, Prüfungsausschussvorsitzenden oder anderen Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären oder ein vermittelndes Gespräch zu organisieren. In diesem Fall ist es regelmäßig notwendig, dass Ihr Name und ggf. bestimmte Fragestellungen aus dem Sachverhalt an diese Personen weitergegeben werden. Diese Kontaktaufnahme geschieht nur mit Ihrer Einwilligung.

  1. Quellen

Die zuvor genannten Personen geben uns ggf. Informationen und schildern den Sachverhalt aus ihrer Sicht.

  1. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden bei uns für die Dauer des Ombudsverfahrens gespeichert und nach dessen Beendigung gelöscht. Die Dauer des Ombudsverfahrens ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Das Verfahren ist beendet, wenn sich keine weiteren Aktivitäten der Ombudsperson anschließen. Sachverhalte werden anonymisiert zum Zweck der Qualitätsverbesserung der Lehre und des Promotionswesens verwendet.

  1. Ihre Rechte
  • Sie haben das Recht, von der Universität Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, eine etwaig im Ombudsverfahren erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bitte wenden Sie sich dazu jeweils an folgende Person oder den oben genannten Datenschutzbeauftragten:

Ombudsperson Lehre und Promotion, Kontaktinformationen finden Sie auf der Webseite der Ombudsperson.

  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtsvorschriften verstößt.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

II. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Kontakt

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Ursula Meiser

Dr.

Ombudsperson Lehre und Promotion

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