FAQ

Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zur Bewerbung und zum Auslandsaufenthalt in Europa.

Bei einem Auslandsaufenthalt muss man an viele Dinge denken. Vermutlich quälen Sie unzählige Fragen. Hoffentlich können wir Ihnen diese mit unseren FAQs beantworten, damit Sie mit einem guten Gefühl in Ihren Auslandsaufenthalt starten können.

Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Programm

Entnehmen Sie bitte unserer Webseite erste allgemeine Informationen zu den einzelnen Programmlinien und Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Wenn Sie sich für ein Studium in Europa interessieren, sollten Sie sich zunächst für eine Gruppenberatung Europa / Erasmus+ im Dezernat Internationales anmelden. Hier werden Studierende aller Fachbereiche ausführlich über ihre Möglichkeiten, den Bewerbungsablauf, Fristen, Finanzierung etc. informiert. Im Anschluss können in einer Einzelberatung noch offene, individuelle Fragen geklärt werden.

 Die folgenden europäischen Länder nehmen am Erasmus+ Programm teil:

  • die 28 EU-Länder
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Serbien
  • Türkei
  • Mazedonien

Außerdem gibt es über Erasmus+ Weltweit die Möglichkeit an ausgewählten Parnterhochshculen außerhalb Europas zu studieren. 

Da es sich beim Erasmus+ Programm um Fachbereichskooperationen handelt, hängt die Auswahl der Partneruniversitäten, die für Sie in Frage kommen, von Ihrem Studienfach ab. Entnehmen Sie bitte der nach Fakultäten geordneten Auflistung der Partneruniversitäten, um welche Universitäten es sich dabei handelt.

Da es sich beim Erasmus+ Programm um ein Austauschprogramm der Universität Stuttgart handelt, werden die Studiengebühren an den Partnerhochschulen nicht erhoben. Beiträge für Sozialbeiträge (z. B. Studierendenwerksbeitrag), Versicherungen und Lehrmaterialien gelten nicht als Studiengebühren und können je nach Partnerhochschule anfallen.

Bitte beachten Sie, dass ein Auslandsstudium in der Regel mit erhöhten Kosten verbunden ist. Sie sollten sich daher rechtzeitig über eine Finanzierung des Auslandsaufenthalts informieren.

Im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten alle Nominierten von der EU einen Mobilitätszuschuss, die Erasmus+ Förderung. Diese dient zur teilweisen Deckung der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten, z. B. für erhöhte Lebenshaltungskosten, Reisekosten etc.

Darüber hinaus können Sie sich für weitere Fördermöglichkeiten wie beispielsweise Auslands-BAföG oder Stipendien bewerben.

Bitte beachten Sie: eine Förderung im Rahmen des Erasmus-Programms kann nicht mit dem Baden-Württemberg Stipendium, mit Promos und DAAD-Jahresstipendien kombiniert werden.

Welcher Zeitpunkt für ein Auslandsstudium am sinnvollsten ist, hängt vom Studienfach und von Ihren persönlichen Beweggründen ab. Prinzipiell ist die Teilnahme am Erasmus+ Programm bereits ab dem 3. Fachsemester im Bachelor und ab dem 1. Fachsemester im Master möglich. Das Prüfungsamt und die meisten Fachbereiche empfehlen jedoch die Orientierungsprüfungen (i.d.R. in den ersten 4 Semestern) abzuschließen, bevor ein Auslandsstudium absolviert wird. Bitte erkundigen Sie sich bevor Sie eine Bewerbung einreichen in Ihrem Fachbereich nach deren Empfehlung. Die richtigen Ansprechpersonen hierfür können die Studiengangsmanagerinnen und Studiengangsmanager, Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater oder die Erasmus+ Fachkoordination sein. 

In unserer Datenbank finden Sie Erfahrungsberichte unserer ehemaligen Outgoings.

Insofern die Prüfungsordnung es zulässt, ist es möglich eine Studien- oder Abschlussarbeit im Ausland anzufertigen. Diese können jedoch nicht durch das Dezernat Internationales vermittelt werden. Sie müssen sich frühzeitig ein passendes Thema und die entsprechende Betreuung im Ausland selbst organisieren bzw. sich in Ihrem Fachbereich umhören, ob bereits Kontakte ins Ausland bestehen. Falls die Studien- oder Abschlussarbeit an einer Erasmus+ Partnerhochschule angefertigt wird, wird das Dezernat Internationales versuchen, Sie über den entsprechenden Fachbereich an der Partnerhochschule zu platzieren. Falls es sich nicht um eine Erasmus+ Partnerhochschule handelt, können Sie sich z. B. für eine Förderung durch Erasmus+ Praktika, PROMOS oder das BW-Stipendium bewerben.

Es gibt die Möglichkeit, eine Förderung für ein Praktikum in einem der am Erasmus+ Programm teilnehmenden Ländern zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass das Dezernat Internationales keine Praktikastellen vermitteln kann. Innerhalb eines Studienabschnitts kann sowohl ein Studium im Ausland, als auch ein Praktikum im Ausland über Erasmus+ gefördert werden.

Auch Graduierte können nach der Exmatrikulation (z.B. auch zwischen Bachelor und Master) ein über Erasmus+ gefördertes Praktikum absolvieren. Hier muss die Bewerbung für die Förderung jedoch noch während des letzten Studienjahrs an der Universität Stuttgart erfolgen und das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres nach der Exmatrikulation absolviert werden. Zeitlich wird die Förderung auf das 'Kontingent' des vorherigen Studienabschnitts angerechnet (vgl. 2.9 Kann ich mehrfach mit dem Erasmus+ Programm ins Ausland?)

Informationen für Erasmus+ Bewerber

Beginn des Auslandsstudiums im folgenden Herbst
Dauer: 1 oder 2 Semester
Beginn des Auslandsstudiums im Frühjahr des darauffolgenden Jahres
Dauer: 1 Semester
Bewerbungsfrist: 15. Januar*

Restplatzvergabe
Nur möglich für Frühjahr des darauffolgenden Jahres
Dauer: 1 Semester
Freie Plätze an unseren Partnerhochschulen werden stets ab April veröffentlicht.
Bewerbungsfrist: 15. Juni*

* Falls die Frist auf ein Wochenende fällt, wird sie auf den darauffolgenden Montag verschoben.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte fristgerecht in digitaler Form (als PDF) ausschließlich bei der Erasmus+ Fachkoordination ein.

Die Fachkoordinatorinnen oder Fachkoordinatoren (departmental coordinator) sind Beschäftigte der Universität Stuttgart, welche für ihren Fachbereich die Aufgabe übernommen haben das Erasmus+ Programm zu betreuen. Sie betreuen internationale Studierende, die in Stuttgart ihren Erasmus+ Aufenthalt absolvieren sowie Vollzeitstudierende der Universität Stuttgart, die für eine Erasmus+ Mobilität nominiert sind. Darüber hinaus sind die Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren in Kontakt mit den jeweiligen Partnerhochschulen und entscheiden über die Verlängerung von bestehenden Partnerschaften oder der Einrichtung neuer Partnerschaften. Den Namen der für Ihre Wunschhochschule(n) zuständigen Fachkoordinatorin oder des Fachkoordinators finden Sie in den Listen der Partnerhochschulen nach Fakultäten sortiert.

Falls in einem Hochschuljahr mehr Bewerber als Plätze für eine bestimmte Partnerschaft vorliegen, findet ein Auswahlprozess statt. Beachtet werden hierbei akademische Leistungen, Motivation und Sprachkenntnisse, sowie Aktivitäten außerhalb des Fachstudiums.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie unter den Bewerbungsinformationen

Das ist abhängig vom jeweiligen Gastland. In der Regel sollten Bewerber aber über solide Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht im Gastland folgen zu können und auch Studienleistungen erbringen zu können. Ein Sprachniveau von mind. B1 wird hierbei dringend empfohlen (B2 für Englisch).

In einigen Ländern sind neben den landessprachlichen auch Studiengänge in anderen Unterrichtssprachen möglich, z.B. englischsprachige Programme. In Europa finden Sie in den nordeuropäischen Ländern Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden sowie in den Niederlanden, in Mittel- und Osteuropa und an Universitäten in der Türkei ein sehr großes Angebot an englischsprachigen Kursen. Diese werde vor allem im Master angeboten, aber zum Teil bereits auch im Bachelor. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob englischsprachige Kurse im gewünschten Studienfach an der Zieluniversität angeboten werden. Neben guten Englischkenntnissen sollten bei Bewerbern/Nominierten zur besseren Integration aber zumindest Grundkenntnisse der Landessprache vorliegen.

Tipp: Das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart bietet jedes Semester und in der vorlesungsfreien Zeit verschiedenste, kostenfreie Kurse zur sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung auf ein Auslandsstudium an. Hier können, falls nötig, auch kostenfreie Sprachtests für die Bewerbung an der Gasthochschule absolviert werden, diese erfolgen nach der Nominierung durch die Universität Stuttgart.

Für weitere Informationen dazu, wie Sie sich sprachlich und kulturell auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten können, finden Sie unter Punkt 3.2.

Die Möglichkeit, sich kurzfristig für einen Platz im Erasmus+ Programm zu bewerben ist die Restplatzvergabe am 15. Juni. Diese Bewerbungsfrist gilt für ein Auslandsstudium im europäischen Ausland im darauffolgenden Frühjahr. 

Studierende, die einen Studienaufenthalt an einer europäischen Hochschule planen, mit der keine Vereinbarung des eigenen Fachbereichs besteht, haben zum Teil die Möglichkeit, sich fachfremd, d.h. über einen anderen Fachbereich zu bewerben.

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Plätze bleiben von den facheigenen Studierenden ungenutzt.
  • Die Fachkoordinatorin oder der Fachkoordinator ist bereit, Sie fachfremd an die Partnerhochschule zu nominieren.
  • Die Partnerhochschule ist mit der fachfremden Mobilität einverstanden.

Eine fachfremde Mobilität kann besser realisiert werden, wenn diese zumindest innerhalb der Oberbegriffe Ingenieur-, Natur- oder Geisteswissenschaften absolviert wird.

Anmerkung: Hochschulen in Großbritannien akzeptieren in der Regel keine fachfremden Nominierungen. In Spanien werden bis zu 50% der fachfremden Bewerber abgelehnt.

Falls Sie gerne an einer ausländischen Hochschule studieren möchten, die leider keine Partnerhochschule der Universität Stuttgart ist oder Sie über das Erasmus+ Programm für Ihre Wunschhochschule nicht nominiert werden konnten, gibt es die Möglichkeit sich in Eigeninitiative um einen Platz an der entsprechenden Hochschule zu bewerben. Diese Mobilität wird in Europa meist freemover oder guest / visiting student genannt. Über das Erasmus+ Programm sind viele europäische Hochschulen bereits mit Austauschstudierenden so ausgelastet, dass sie keine Bewerbungen von freemovern annehmen können. Ob eine solche Mobilität möglich ist, ist in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen International Offices nachzulesen. Die Bewerbung hierfür erfolgt in Eigeninitiative. Sie müssen sich also selbstständig um Ihre Bewerbung und die entsprechenden Fristen informieren und kümmern.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem Auslandsaufenthalt als freemover nicht um ein Austauschprogramm handelt. Somit müssen Sie die Studiengebühren an der Gasthochschule, falls diese dort vorhanden sind, selbst tragen. Wichtig ist daher sich rechtzeitig über eine Finanzierung des Auslandsaufenthalts zu informieren.

Es ist möglich mehrfach am Erasmus+ Programm teilzunehmen und dafür eine Erasmus+ Förderung zu erhalten. Innerhalb eines Studienabschnitts* (cycle) kann sowohl ein Studium im Ausland, als auch ein Praktikum im Ausland über Erasmus+ gefördert werden.

Hinweis:
In jedem Studienabschnitt* steht eine Förderung von max. 12 Monaten (= 360 Tage) für Erasmus+ Studium und ggf. Erasmus+ Praktikum zur Verfügung.
Beispiel: Sie können 8 Monate Erasmus+ Studium und 4 Monate Erasmus+ Praktikum im Bachelor (= 12 Monate Förderung im 1st cycle) absolvieren.
Bei einzügigen Studiengängen steht eine Förderung von max. 24 Monaten (= 720 Tage) für Erasmus+ Studium und ggf. Erasmus+ Praktikum zur Verfügung.

*Studienabschnitt (cycle)
1st cycle: Bachelor
2nd cycle: Master
3rd cycle: Promotion/PhD 

Erasmus+ Studium
mind. 3 Monate (= 90 Tage) bis max. 12 Monate (= 360 Tage) innerhalb eines Hochschuljahres 

Erasmus+ Praktikum
mind. 2 Monate (= 60 Tage) bis max. 12 Monate (= 360 Tage) innerhalb eines Hochschuljahres

Informationen für Erasmus+ Nominierte

Die Erasmus+ Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren teilen dem Dezernat Internationales ca. 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist ihre Auswahl in Form einer Nominierungsliste mit. Alle Nominierten werden vom Dezernat Internationales ca. 6 Wochen nach der Bewerbungsfrist per E-Mail über den weiteren Programmablauf, die Dokumente und Förderung informiert.

Je nach Beginn des Auslandsstudiums erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einladung zum Erasmus+ Seminar, welches einmal im Semester vom Dezernat Internationales angeboten wird. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum Programmablauf. Das Seminar bietet außerdem die Möglichkeit weitere Fragen zu klären.

Rechte und Pflichten der am Erasmus+ Programm teilnehmenden Studierenden können der Studierendencharta entnommen werden.

Checkliste
Studierende, die für einen Platz im Erasmus+ Programm ausgewählt wurden, verwenden bitte unsere Checkliste zur Durchführung Ihrer Erasmus+ Mobilität. Diese enthält eine Übersicht zum Programmablauf für die Zeit vor, während und nach Ende des Auslandsstudiums. Diese wird Ihnen nach Ihrer Nominierung zum Download im Portal Mobility-Online zur Verfügung gestellt.

Das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart bietet jedes Semester und in der vorlesungsfreien Zeit verschiedenste, kostenfreie Kurse zur sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung auf ein Auslandsstudium an.

Kostenlose Online-Sprachkurse
Vor und nach dem Erasmus+ Aufenthalt muss ein kostenloser, online-basierter Sprachtest (OLS) der EU absolviert werden (online-basiert, ca. 40-50 Minuten), um die Entwicklung Ihrer Sprachkenntnisse festzustellen.
Wird bei Ihrem Test vor der Abreise ein Sprachniveau von A1 – B1 festgestellt, erhalten Sie automatisch eine Lizenz für einen kostenlosen Online-Sprachkurs in der entsprechenden Sprache. Bei einem Textergebnis von B2 –  C2 können Sie bei Interesse an einem kostenlosen Online-Sprachkurs eine Lizenz bei der Programmkoordination Erasmus+ Europa anfordern. Da uns von der EU leider nur begrenzt Lizenzen für diese kostenlosen Sprachkurse zur Verfügung gestellt werden, verfahren wir bei der Vergabe der Lizenzen nach dem Prinzip first-come-first-serve.

Sie haben von uns eine verbindliche Nominierung zur Teilnahme am Erasmus+ Programm erhalten. Dennoch kann es natürlich passieren, dass Sie aus persönlichen, gesundheitlichen oder studiumsbedingten Gründen Ihren Auslandsaufenthalt stornieren müssen.

Wann immer Sie die Entscheidung zum Rücktritt von der Nominierung treffen, senden Sie bitte baldmöglichst eine Mail mit einer kurzen Begründung an: erasmus@ia.uni-stuttgart.de

Die Orientierungs-, Vorlesungs- und Prüfungswochen an den Erasmus+ Partnerhochschulen liegen sehr unterschiedlich und überschneiden sich in der Regel mit dem Prüfungszeitraum der Universität Stuttgart. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den entsprechenden Semesterdaten auf den Webseiten der jeweiligen Partnerhochschulen (Stichwort: academic calendar).

Da aufgrund der unterschiedlichen Semesterzeiten im Ausland die Prüfungen an der Universität Stuttgart häufig nicht mehr geschrieben werden können, erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Fachbereich bzw. bei der entsprechenden Prüferin oder Prüfer nach einer möglichen Lösung. Lösungen könnten zum Beispiel sein, die Prüfung an der Universität Stuttgart früher zu schreiben, sie an der Gasthochschule parallel zur Prüfung in Stuttgart zu absolvieren oder sie nach Rückkehr aus dem Ausland im Folgesemester nachzuschreiben.

Urlaubssemester werden bei der Berechnung der Fachsemesterzahl nicht mitgezählt.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung eines Urlaubssemesters nicht möglich ist, wenn das Auslandsstudium oder Industriepraktikum von der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist (dies ist z. B. im Fachbereich Architektur im Rahmen des Internationalen Moduls der Fall).

Falls eine Beurlaubung möglich ist, reichen Sie bitte vor oder während der Rückmeldefrist beim Studiensekretariat einen formlosen Antrag auf Beurlaubung ein. Diesen müssen Sie zuvor vom Dezernat Internationales im IZ bestätigt lassen. Falls Sie nicht dieses Formular als Antrag verwenden, fügen Sie Ihrem persönlichen formlosen Antrag bitte noch einen Nachweis über das geplante Auslandsstudium (Kopie von Zulassungsbescheid oder Stipendienzusage) bei.

Bitte beachten Sie, dass durch eine Beurlaubung nur die Studiengebühren entfallen. Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag und Studierendenwerksbeitrag können jedoch nicht erstattet werden. Während der Beurlaubung bleibt die Mitgliedschaft an der Universität Stuttgart erhalten. Beurlaubte Studierende sind jedoch nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Universitätseinrichtungen (ausgenommen der Bibliotheken und des Rechenzentrums) zu benutzen. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Beurlaubung Konsequenzen an anderer Stelle nach sich ziehen kann. Beispielsweise beim BAföG, beim Kindergeld oder bei der Aufenthaltsgenehmigung. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Ämtern (z. B. Amt für Ausbildungsförderung, Sozialamt, Kindergeldstelle, ggf. Ausländerbehörde).

Das Dezernat Internationales setzt voraus, dass Studierende Prüfungsleistungen im Wert von nicht weniger als 15-20 ECTS pro Semester an der Gasthochschule absolvieren (inkl. Absolvieren der Prüfungsleistungen). Ob diese anerkannt werden können bzw. sollen ist dabei nicht relevant. Einige Fachbereiche bzw. Gasthochschulen haben eigene Vorgaben zum Absolvieren einer Mindestanzahl an ECTS während eines Auslandssemesters. Diese liegen häufig bei 25-30 ECTS pro Semester. Solche Vorgaben der Fachbereiche bzw. Gasthochschulen haben immer Vorrang vor den Empfehlungen des Dezernat Internationales und müssen unbedingt eingehalten werden.

In der Regel belegen die Studierenden mind. 2/3 ihrer Kurse im Fachbereich über den sie ins Ausland nominiert wurden bzw. in welchem sie an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind. Die restlichen Kurse können, falls es die Gasthochschule gestattet (keine Garantie), aus einem anderen Fachbereich gewählt werden (z. B. für Zweitfächer, Nebenfächer, SQs). Bitte beachten Sie, dass Ihrer Kurswahl stets eine akademische Motivation des Auslandsstudiums ablesbar sein sollte, da der Auslandsaufenthalt ein integrierbarer Teil des Studiengangs sein muss.

Um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Leistungen aus dem Ausland in den einzelnen Studiengängen angerechnet wurden, haben wir Ihnen eine Liste zusammengestellt: Übersicht der bisher anerkannten Leistungen aus dem Ausland.

Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Informationen zum Anerkennungsverfahren an der Universität Stuttgart finden Sie beim Prüfungsamt
  2. Die Liste ist ein Anhaltspunkt für die mögliche Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Die endgültige Entscheidung obliegt den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden.
  3. Die Angaben zu den Modulen beziehen sich auf die Rückmeldungen der ehemaligen Austauschstudierenden. Es werden nur die Angaben eingetragen, die wir von den Studierenden erhalten, weswegen teilweise die Modulbezeichnung oder der Kurstitel fehlen.
  4. Diese Liste ist nicht final, sondern wird semesterweise aktualisiert und erweitert.
  5. Sollten Partneruniversitäten in dieser Liste nicht erscheinen, so bedeutet dies nicht, dass erbrachte Leistungen nicht anerkannt werden können. Die Universität ist entweder erst seit Kurzem eine Partnerhochschule der Universität Stuttgart, oder wir haben keine Rückmeldung von den Studierenden erhalten. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich die Studierenden keine Leistungen aus dem Ausland für ihr Studium an der Universität Stuttgart anrechnen lassen.
  6. Die Liste können Sie filtern, indem Sie auf das entsprechende Pfeilsymbol klicken.

Das Erasmus+ Programm sieht die Anrechnung von Studienleistungen vor. Bitte beachten Sie, dass die Fakultäten für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen zuständig sind und nicht das Dezernat Internationales. Wenden Sie sich daher bei Anerkennungsfragen an Ihre Fachkoordination oder den jeweiligen Prüfungsausschuss: Prozessablauf

Vor dem Auslandsaufenthalt

Die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Nehmen Sie daher so früh wie möglich vor Ihrem Auslandsaufenthalt Kontakt mit Ihrer Erasmus-Fachkoordinatorin oder Ihrem Erasmus-Fachkoordinator auf und besprechen Sie die Kurswahl an der Gasthochschule und informieren sich über das Anerkennungsverfahren in Ihrem Fachbereich.

Eines der wichtigsten Instrumente für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist das Learning Agreement (Lernvereinbarung). Für alle Studierenden, die ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend.

Im Learning Agreement wird vereinbart, welche Kurse im Ausland absolviert werden. Dieses setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit dem Kursangebot der Gasthochschule auseinandergesetzt haben und die Kurswahl mit Ihrer Fachkoordinatorin oder Ihrem Fachkoordinator besprochen haben. Das Learning Agreement muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von drei Parteien unterschrieben werden (Studierende / Studierender, Heimathochschule und Gasthochschule). Die Heimathochschule bestätigt durch die Unterschriften der entsprechenden Prüferinnen oder Prüfer (rot markierte Spalten im Learning Agreement), dass die gewählten Kurse anrechenbar sind und die Gasthochschule erklärt, dass der Studienplan voraussichtlich realisierbar ist. Für alle fachlichen Belange ist die Erasmus-Fachkoordinatorin oder der Erasmus-Fachkoordinator an der Universität Stuttgart zuständig. Das Learning Agreement wird daher nicht vom Dezernat Internationales für die Heimathochschule unterschrieben, sondern in der Regel von der Erasmus-Fachkoordination oder dem Prüfungsausschuss.

Um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen zu vereinfachen, wurde das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der (quantitativen) Zuweisung von Kreditpunkten für bestimmte Lehrveranstaltungen und bietet einen Anhaltspunkt für den zeitlichen Arbeitsaufwand je Lehrveranstaltung. Als Norm gelten 30 ECTS pro Semester bzw. 60 ECTS pro Studienjahr. An der Universität Stuttgart entsprechen Leistungspunkte (LP) den ECTS (30 LP = 30 ECTS).

Die Anerkennung von Fachkursen muss mit dem Fachbereich (einzelne Dozentinnen oder Dozenten / Prüferinnen oder Prüfer des Fachbereichs und ggf. dem Prüfungsausschuss) vor Beginn des Auslandsstudiums besprochen und die Anerkennung auf dem Learning Agreement vermerkt werden.

Das Verfahren zur Anerkennung von fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen (SQ) sieht vor, dass hierfür immer der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende zuständig ist. Eventuell benennt dieser eine andere Person im Studiengang, die diese Aufgabe übernimmt (z.B. Sekretariat, Studiengangsmanager). Ggf. möchte der Prüfungsausschussvorsitzende bzw. dessen Vertretung einen Nachweis, dass das anzuerkennende Modul an der Universität Stuttgart als fachübergreifende SQ angeboten wird. Dies ist kein Muss, da eine fachübergreifende SQ  im Rahmen einer Anerkennung keinem der 6 SQ-Kompetenzbereiche zugewiesen wird, sondern beim Prüfungsamt als Dummy-Modul (ohne Modulnummer) verbucht wird. Falls es keine entsprechende fachübergreifende SQ gibt und der Prüfungsausschuss dennoch darauf besteht, dass ein Äquivalent an der Universität Stuttgart vorliegen muss, kann bei Frau Heres (Zentrum für Lehre und Weiterbildung) eine Einschätzung eingeholt werden, ob der geplante Kurs inhaltlich und vom Umfang als fachübergreifende SQ gewertet werden kann. Diese Einschätzung kann, je nach Inhalt des geplanten Kurses, ggf. auch das Sprachenzentrum (bei Sprach- und Interkulturellen Kursen) vornehmen, oder die einzelnen Fachbereiche, die an der Universität Stuttgart inhaltlich für den anzuerkennenden Kurs zuständig sind (z.B. BWL, Philosophie, (Kunst)Geschichte, etc.). Diese können aber nur eine Empfehlung aussprechen. Die eigentliche Entscheidung liegt immer beim jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden.

Während des Auslandsaufenthalts

Sollten sich nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule Änderungen im Studienplan ergeben, haben Sie die Möglichkeit Ihr Learning Agreement innerhalb von 4 Wochen abzuändern. Besprechen Sie die Änderungen unbedingt mit Ihren einzelnen Dozentinnen, Dozenten und Prüfern des Fachbereichs bzw. dem Prüfungsausschuss sowie Ihrer Erasmus-Fachkoordinatorin oder Ihrem Erasmus-Fachkoordinator der Universität Stuttgart und lassen Sie es erneut von allen drei beteiligten Parteien unterschreiben.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts stellt Ihnen die Gasthochschule ein Academic Transcript / Transcript of Records (= Leistungsnachweis) aus. Im Transcript werden alle erbrachten Studienleistungen aufgeführt. Es stellt zusammen mit dem Learning Agreement eine Voraussetzung für die Anerkennung von Studienleistungen dar. Bitte beachten Sie, dass Leistungen nur anerkannt werden können, wenn diese im Learning Agreement abgesprochen und vereinbart wurden und im Transcript nachgewiesen werden.

Zusätzlich zum Transcript benötigen die Fachbereiche zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit häufig weitere offizielle, nachprüfbare Veranstaltungsinformationen (course descriptions) mit möglichst detaillierten Angaben zu:

  • Gliederung (course content)
  • Literatur (bibliography)
  • Fachsemester (1st, 2nd, 3rd year)
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • erzielbare Credits

In der Regel müssen Sie nach Ihrer Rückkehr Ihr Learning Agreement, das Academic Transcript und einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss einreichen. Die Verfahren können aber je nach Fach und Fakultät variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Erasmus-Fachkoordination.

Bitte beachten Sie: Da die weltweiten Notensysteme nicht einheitlich sind, gibt es hierfür keine allgemeingültigen Umrechnungstabellen. Eine Übersicht der weltweiten Hochschulsysteme und Notenvergabe erhalten Sie im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen anabin der Kultusministerkonferenz. Wichtig ist, dass die Gasthochschule Ihrem Leistungsnachweis eine Erläuterung der dortigen Benotungsskala beifügt (möglichst zusammen mit einer statistischen Verteilung der ortsüblichen Benotungen) bzw. auf ihren Webseiten veröffentlicht hat, um die spätere Anerkennung zu ermöglichen.

Die Umrechnung und Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen stets im Fachbereich und nicht im Dezernat Internationales stattfinden. Das Formular zur "Anerkennung von Modulen und Modulteilleistungen" erhalten Sie beim Prüfungsamt

Die Umrechnung durch den Fachbereich findet in der Regel nach dem ECTS-Prinzip statt. Es kann unter anderem auch die modifizierte bayerische Formel der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass extern erbrachte Studienleistungen mit den Leistungspunkten anerkannt werden, die das Äquivalenzmodul an der Universität Stuttgart aufweist, d. h. wird ein 9 LP-Modul anerkannt, dessen Äquivalenzmodul 6 LP beinhaltet, können nur 6 LP anerkannt werden. Bei einer Anerkennung eines 3 LP-Moduls, dessen Äquivalenzmodul 6 LP beinhaltet, müssen 6 LP anerkannt werden.

Natürlich sollten Sie sich bemühen, alle Kurse an Ihrer Gasthochschule möglichst gut zu bestehen. Eine durchgefallene Prüfung wird jedoch nicht automatisch die Rückforderung Ihrer Förderung zur Folge haben und hat auch keinen Einfluss auf Ihre Prüfungsversuche an der Universität Stuttgart.
Bitte bereiten Sie sich also gewissenhaft auf die Prüfungen vor und informieren Sie uns umgehend, falls Sie mehr als eine Prüfung nicht bestanden haben.
Studierende, die weniger als 10 ECTS pro Semester aus Ihrem Auslandsstudium mitbringen, müssen in ihrem Erfahrungsbericht und einer separaten Stellungnahme speziell darauf eingehen. Auch wenn Sie keine oder nur geringe Prüfungsleistungen an der Gasthochschule erbringen, müssen Sie sich in jedem Fall von Ihren dortigen Dozentinnen und Dozenten die Kursteilnahme bestätigen lassen (auch wenn Sie die Prüfungsleitung dazu nicht erbringen sollten).
Falls Sie aufgrund von Krankheit keine oder nur wenige Prüfungsleistungen an der Gasthochschule erbringen können, lassen Sie sich dies bitte durch einen Arzt betätigen.

Eine Verlängerung von Herbst auf Frühjahr ist in der Regel möglich. Sprechen Sie eine geplante Verlängerung zuerst mit Ihrer Gasthochschule und Ihrer Fachkoordinatorin bzw. Ihrem Fachkoordinator an der Universität Stuttgart ab und informieren Sie unser Dezernat schnellstmöglich darüber. Verlängerungsanträge müssen bis spätestens 15. Januar an die Programmkoordination Erasmus+ Europa gemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Fortzahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschuss für eine Verlängerung besteht. Ob für eingegangene Verlängerungsanträge Mittel für eine Weiterzahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses zur Verfügung stehen werden, ist frühestens im Dezember eines laufenden Hochschuljahres absehbar. Eine Verlängerung ohne Mobilitätszuschuss nach Genehmigung durch die Gasthochschule und die Fachkoordinatorin bzw. dem Fachkoordinator der Universität Stuttgart ist aber möglich. In diesem Fall erhalten Sie eine Nominierung für das zu verlängernde Semester ohne Anspruch auf den Mobilitätszuschuss. Jedoch behalten Sie Ihren Erasmus+ Status an der Gasthochschule und die damit verbundene Studiengebührenbefreiung. Ihre Abschlussdokumente müssen Sie in diesem Fall erst nach Ende des verlängerten Semesters einreichen. Bitte denken Sie daran, für das verlängerte Semester erneut ein Learning Agreement zu erstellen.

Eine Verlängerung von Frühjahr auf Herbst ist leider nur durch eine erneute Bewerbung um einen Platz im Erasmus+ Programm möglich, da das verlängerte Semester in ein neues Hochschuljahr mit neuen Förderbedingungen etc. fällt. Außerdem ist es nicht möglich über die Sommerpause gefördert zu werden. Bitte wenden Sie sich bei einer geplanten Verlängerung daher zunächst an Ihre Fachkoordinatorin bzw. Ihren Fachkoordinator an der Universität Stuttgart und nehmen Sie anschließend Kontakt mit der Programmkoordination Erasmus+ Europa auf. 

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