Ein campusticket

Studierende müssen campUSticket erneuern

27. Januar 2022

Bitte lassen Sie Ihr campUSticket ab 28. Januar in einem Registrierungszentrum auf dem Campus Vaihingen oder dem Campus Stadtmitte aktualisieren. Ihr campUSticket ist nur noch bis 2. Februar 2022 gültig.
[Bild: Anna Fritz]

Bitte beachten Sie, dass die untenstehenden Informationen veraltet sein können, da es sich um ältere Regelungen und Hinweise handelt, die sich auch auf inzwischen überarbeitete Corona-Verordnungen, Leitlinien und Hygienekonzepte beziehen. Die derzeit gültigen Informationen finden Sie im News-Ticker und in den FAQs der Corona-Webseite.

Alle Studierende, die geimpft oder genesen sind, müssen ihr campUSticket in einem der beiden Registrierungszentren neu validieren, um weiterhin Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen besuchen zu können. Die bisherigen campUSticket (Version 1, V1) werden durch neue campUSticket (Version 2, V2) ersetzt. Basis bleibt Ihr bestehender Studienausweis ECUS, der mit einem campUSticket V2 neu beschrieben wird. Die Erneuerung ist aufgrund aktualisierter rechtlicher Vorgaben zur Gültigkeitsdauer der COVID-Zertifikate notwendig. 

Zeit- und Umsetzungplan:
  • Ab 28. Januar, 7:45 Uhr: Bitte kommen Sie mit Ihrem aktuellen Impf- oder Genesenen-Zertifikat und Ihrem Studierendenausweis ECUS (oder Ihre zusätzlich oder anstatt des ECUS ausgegebene Chipkarte) zu einem Registrieungszentrum auf den Campus Vaihingen oder den Campus Stadtmitte.
  • Ab 3. Februar, 1 Uhr: Alle bisher ausgegebenen campUSticket V1 werden ungültig und nicht mehr akzeptiert. Ab dann müssen Sie Ihr erneuertes campUSticket V2 für den Besuch von Lehrveranstaltungen und Prüfungen nutzen.
  • 28. Januar bis 3. Februar: Der Zeitraum gilt als Übergangszeit, in dem campUSticket V1 und campUSticket V2 gültig sind.
Wartezeiten vermeiden

Um einen Andrang und Wartezeiten in den Registrierungszentren in der Woche vor der zentralen Prüfungsphase zu vermeiden, bitten wir Sie:

  • Studierende, die derzeit Lehrveranstaltungen in Präsenz besuchen, sollen die Erneuerung bis spätestens zum 3. Februar 2022 durchführen.
  • Studierende, die nur sporadisch an die Universität kommen, können die Erneuerung auch nach dem 3. Februar 2022 angehen.

Wir empfehlen für den Prüfungsbetrieb, die Erneuerung nicht erst am Tag der Prüfung vorzunehmen, weil vor großen Prüfungen Wartezeiten an den Registrierungszentren vermutlich nicht vermeidbar sind. Wir möchten die Erneuerung möglichst vor Beginn der Prüfungszeit am 14. Februar 2022 durchführen, damit sowohl die Präsenzlehre bis Vorlesungsende weiter ermöglicht als auch zusätzlicher Aufwand für Sie während der Prüfungszeit vermieden wird.

Öffnungszeiten und Kapazität der Registrierungszentren werden regelmäßig bedarfsgerecht angepasst, bitte informieren Sie sich in unserem FAQ zu den Registrierungszentren.

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