Der Prüfungsanmeldezeitraum im Wintersemester 2024/25 findet vom 13. November bis 4. Dezember 2024 statt. In dieser Zeit müssen Sie Ihre Prüfungen gemäß Prüfungsordnung beim Prüfungsamt via C@MPUS anmelden.
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
- Ohne eine Anmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum ist eine Teilnahme an Prüfungs- und Studienleistungen ausgeschlossen! Dies gilt auch dann, wenn Ihnen Ihre Kommilitoninnen/Kommilitonen, Ihre Dozentinnen/Dozenten oder sonst jemand etwas anderes sagt – ohne Prüfungsanmeldung via C@MPUS im Prüfungsanmeldezeitraum (13. November bis 4. Dezember 2024) darf nicht an Prüfungen teilgenommen werden!
- Ausnahmen vom Prüfungsanmeldezeitraum sind:
- die in der PDF-Datei (nicht online anmeldbare Prüfungen) (nicht digital barrierefrei) aufgeführten dezentral organisierten Prüfungen, die aus besonderen Gründen nicht online via C@MPUS angemeldet werden dürfen. Für diese Prüfungen gibt es studiengangspezifische Anmeldeverfahren, über die Sie sich bei Ihren Studiengangmanager*innen o.ä. informieren müssen.
- Weiterbildungs-Studiengänge (Master:Online): für diese Studiengänge erfolgt die Prüfungsanmeldung dezentral, also z.B. beim Studiengangmanagement.
- Nachträgliche Anmeldungen nach dem 04. Dezember 2024 sind sowohl seitens der Prüfer*innen, der Prüfungsausschüsse als auch durch das Prüfungsamt nicht möglich.
- Rücktritt von Prüfungen: es gelten die Regelungen der Prüfungsordnungen. D.h. Prüfungsrücktritte ohne Grund sind nur bis zu sieben Tage vor Prüfungstermin möglich (Ausnahme: lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (LBP) und Wiederholungsprüfungen).
- Anmeldungen zu Prüfungs- und Studienleistungen müssen unabhängig der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen vorgenommen werden. Es gibt keine prüfungsrechtliche Verbindung zwischen der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und der Prüfungsanmeldung, d.h. mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung in C@MPUS geht keine automatische Anmeldung zur dazugehörenden bzw. damit verbundenen Prüfung bzw. Studienleistung einher.
- Es müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum per C@MPUS angemeldet werden.
- Es gibt an der Uni Stuttgart keine Studiengänge, die in Ihrer Prüfungsordnung eine automatische Wiederanmeldung bei/für Wiederholungs-/Zweitprüfungen durch das Prüfungsamt vorsehen. D.h. Sie müssen sich auch für Wiederholungs-/Zweitprüfungen via C@MPUS im Prüfungsanmeldezeitraum anmelden. Sollte es in Ihrem Studiengang zeitnahe Wiederholungsprüfungen geben, die z.B. schon drei bis sechs Wochen nach der Erstprüfung stattfinden, dann finden diese Prüfungen im gleichen Prüfungszeitraum statt. Deswegen können Sie diese Prüfungen nicht online per C@MPUS anmelden können, sondern müssen diese zeitnahen Wiederholungsprüfungen rechtzeitig (ca. eine Woche) vor der Wiederholungsprüfung bei Ihrem / Ihrer Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt anmelden.
- Bitte beachten Sie, dass Sie von einer „LBP“-Prüfung nur während des Prüfungsanmeldezeitraums ohne Angabe von Gründen wieder zurücktreten können; nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ist ein Rücktritt von einer „LBP“-Prüfung ohne Angabe von Gründen (also der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss) unmöglich; d.h. wenn Sie sich zu einer solchen Prüfung anmelden und nach Beendigung des Prüfungsanmeldezeitraums davon zurücktreten wollen, dann können Sie dies nur mit der Genehmigung des Prüfungsausschusses tun. Deshalb unsere dringende Empfehlung: melden Sie die LBP-Prüfungen erst gegen Ende der Anmeldezeit per C@MPUS an, wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie diese Prüfung ablegen wollen und können!
- Bitte melden Sie bei Prüfungen in Modulen, die über zwei Semester gehen, die Prüfung erst in dem Semester an, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet. Bsp.: Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Prüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann melden Sie diese Prüfung bitte auch erst im Sommersemester an!
- Über Ihre Leistungsübersicht können Sie kontrollieren, ob die Anmeldung erfolgreich war.
- Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu frühzeitig an den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Sowohl Videos als auch verschiedene Anleitungen helfen Ihnen dabei:
Kontakt
Studierendenservice und Prüfungsamt
Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart
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- Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen in unsere Sprechstunde (Präsenz und Online).